Vorlage - RAT/0285/2003  

 
 
Betreff: Richtlinien zur Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Eschweiler
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
18.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Richtlinien in der geänderten Fassung zu beschließen und ab dem 01.01.2004 in Kraft zu setzen sowie zeitgleich die alten Richtlinien außer Kraft zu setzen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

§ 39 Abs. 1 KJHG legt fest, dass für Hilfen zur Erziehung nach den §§ 32 bis 35 oder Eingliederungshilfen nach § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen ist. Gemäß § 41 Abs. 2 KJHG gilt dies auch für Hilfen für junge Volljährige.

 

Diese Hilfen erfolgen in:

·         Tagesgruppen

·         Vollzeitpflege

·         Heimerziehung sowie sonstigen Wohnformen

·         Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuungen

 

Gemäß § 39 Abs. 3 KJHG können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse bei besonderen Anlässen gewährt werden. Die Ausgestaltung zu Art und Umfang dieser einmaligen Beihilfen

oder Zuschüsse obliegt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im pflichtgemäßen Ermessen.

 

In Wermelskirchen gibt es bislang lediglich Richtlinien für die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen in Vollzeitpflegestellen. Diese Richtlinien legen die maximale Höhe der einmaligen Beihilfen fest.

Angesichts der angespannten Haushaltssituation sind die Richtlinien überprüft und die Höhe der einmaligen Beihilfen sind mit denen der anderen Jugendämter im Rheinisch-Bergischen-Kreis verglichen worden. Dieser Vergleich hat ergeben, dass in Wermelskirchen teilweise deutlich höhere Beihilfen gewährt werden (die Gegenüberstellung ist als Anlage beigefügt). Eine Reduzierung der Höchstbeträge ist deshalb sinnvoll, um neben einer Kostenersparnis auch eine Angleichung an die im Kreis bestehenden Sätze zu erreichen.

 

Neben der Unterbringung in Pflegestellen erfolgen auch stationäre Hilfen in Tagesgruppen, in Heimen und sonstigen Wohnformen sowie in individualpädagogischen Einzelbetreuungen, für die keine Richtlinien und somit keine verbindlichen Kriterien zur Gewährung von Beihilfen vorliegen.

Da in der Praxis von den Einrichtungen oft die gleichen Beihilfen wie von Pflegeeltern beantragt werden, ist aus Sicht des Jugendamtes eine gemeinsame Richtlinie sinnvoll. Sie soll sicherstellen, dass für gleiche Sachverhalte und zu gleichen Bedingungen einheitliche Leistungen gewährt werden, unabhängig davon, ob eine Hilfe in einer Pflegestelle oder in einer Einrichtung erfolgt.

 

Die vorgelegte neue Fassung der Richtlinien bezieht sich deshalb gleichermaßen auf alle (teil-)stationären Hilfen nach den o.g. Paragrafen, um diese Vereinheitlichung zu gewährleisten. Sie beinhaltet einen allgemeinen Teil, der die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen für die laufende Hilfegewährung darstellt und einen Teil mit den vom Jugendamt vorgeschlagenen neuen Höchstbeträgen für einmalige Beihilfen. Letztere sind durch Fettdruck hervorgehoben.

 

Die geplante Änderung der Richtlinien wurde den Pflegeeltern bekannt gegeben und ihre Vorstellungen wurden berücksichtigt (Beibehaltung der Höhe der Weihnachtsbeihilfe und der Beihilfe für Ferienfahrten, Herabsetzung der Beihilfen für Möbel).

 

 

 


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift