Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (Herr Rainer Schneider) die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (Herr Rainer Schneider) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. |
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