Auszug - Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW; Ergänzungssatzungen  

 
 
9.Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1976/2010 Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW; Ergänzungssatzungen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Lesske, Florian
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt einstimmig die Ausführungen zum Erlass der Ergänzungssatzungen zur Kenntnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zum Erlass der Ergänzungssatzungen zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen (5 WNKUWG, 1 CDU) und einer Enthaltung (SPD), die

 

-          Satzung zur Fristverkürzung bis 31.12.2011 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW

(Fristverkürzungssatzung I bis 31.12.2011)

-          Satzung zur Fristverkürzung bis 31.12.2012 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW

(Fristverkürzungssatzung II bis 31.12.2012)

-          Satzung zur Fristverkürzung bis 31.12.2013 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW

(Fristverkürzungssatzung III bis 31.12.2013)

-          Satzung zur Fristverkürzung bis 31.12.2014 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW

(Fristverkürzungssatzung IV bis 31.12.2014)

-          Satzung zur Fristverkürzung bis 30.09.2015 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW

(Fristverkürzungssatzung V bis 30.09.2015)

 

in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar jeder Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.