Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zum Erlass der Ergänzungssatzungen zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen (5 WNKUWG, 1 CDU) und einer Enthaltung (SPD), die
- Satzung zur Fristverkürzung bis 31.12.2011 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (Fristverkürzungssatzung I bis 31.12.2011) - Satzung zur Fristverkürzung bis 31.12.2012 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (Fristverkürzungssatzung II bis 31.12.2012) - Satzung zur Fristverkürzung bis 31.12.2013 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (Fristverkürzungssatzung III bis 31.12.2013) - Satzung zur Fristverkürzung bis 31.12.2014 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (Fristverkürzungssatzung IV bis 31.12.2014) - Satzung zur Fristverkürzung bis 30.09.2015 bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (Fristverkürzungssatzung V bis 30.09.2015)
in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar jeder Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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