![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Ausschussmitglieder diskutieren die Änderung der kalkulatorischen Abschreibung auf der Basis des Anschaffungswertes auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Die Fragen der Ausschussmitglieder zur Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 werden von der Betriebsleitung beantwortet.
Sachkundiger Bürger Richard Kranz (Bündnis 90/Die Grünen) beantragt getrennte Abstimmung zu
a) der Änderung der Kalkulationsgrundsätze b) der Festsetzung der Abwasserbeseitigungsgebühren.
MdR Klaus Klophaus (SPD) sieht für seine Fraktion auf Grund der Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 Beratungsbedarf. Er beantragt, die Beratung zu dem TOP in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2010 zu verweisen.
Diesem weitergehenden Antrag schließen sich die Ausschussmitglieder an.
Nachtrag:
Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 28.06.2010 obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Gebühren- und Abgabensatzungen, ausgenommen Angelegenheiten des Städtischen Abwasserbetriebes (§ 2 Ziff. e). Eine Beratung der Kalkulationsgrundsätze und der Abwasserbeseitigungsgebühren ist im Haupt- und Finanzausschuss nicht möglich, da dieser Ausschuss nicht zuständig ist.
Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt den TOP Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung Kanalbenutzer“ zur Kenntnis.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |