Vorlage - RAT/2006/2010  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
25.11.2010 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2010 
10. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation 2011  
Anlage 2 - Auszug kalkulatorisches Anlagevermögen  
Anlage 3 - Teilergebnisrechnung 2009  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)              die Änderung der Kalkulationsgrundsätze. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden

wieder auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. Der Kalkulatorische Zins-

satz wird für das Jahr 2011 auf 6,5 % festgelegt.

 

b)              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

Schmutzwasser (je cbm Frischwasser)              3,14              (bisher 2,65 €)

Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche)              1,42              (bisher 1,29 €)

Durchleitungsgebühr              1,98              (neu)

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

1. Änderung der Kalkulationsgrundsätze

Historie

Bis einschließlich des Jahres 2001 wurden die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. Der Wiederbeschaffungszeitwert ist der erwartete Beschaffungspreis eines Gutes, der anfiele, wenn das Gut zum betrachteten Zeitpunkt wieder beschafft würde. Rein praktisch betrachtet erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungszeitwertes mit Hilfe von einschlägigen Preisindizes. Bei einer normalen Preisentwicklung steigen die Wiederbeschaffungszeitwerte kontinuierlich, so dass die Abschreibungssätze zwar unverändert bleiben, die Abschreibungsbeträge jedoch ebenfalls steigen. Die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten „ … sollen in der Tendenz dazu führen, dass der Betrieb mit Hilfe der errechneten und verdienten Abschreibungsbeträge in der Lage ist, die verbrauchten Vermögensgegenstände immer wieder zu ersetzen und somit seine betriebliche Substanz zu erhalten. Außerdem wird der betriebliche Werteverzehr bei einer Abschreibung von Wiederbeschaffungswerten mit aktuellen und nicht mit Vergangenheitswerten erfasst. Nur so ist eine Steuerung des Betriebsgeschehens mit Kostengrößen möglich.“ (Klümper/Möllers/Zimmermann in Kommunale Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung, 17. Auflage, Seite 189). Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Vorgehensweise keine „Erfindung“ der öffentlichen Betriebswirtschaft, sondern anerkannter Bestandteil der allgemeinen Betriebswirtschaft ist.

Mit Ratsbeschluss vom 29.10.2001 (Drucksache II/032/01) wurde von dieser üblichen Vorgehensweise abgewichen. Grund hierfür war, dass der damalige Anteil der Straßenentwässerung in Höhe von 24,1% nach einer gutachterlichen Prüfung auf 11,2 % der Gesamtkostenmasse reduziert wurde. Folge war die Erhöhung der Kostenmasse, welche auf die Gebührenzahler umgelegt werden musste. Um die damit einhergehende – deutliche – Gebührenerhöhung zu verzögern bzw. abzumildern, wurden die Abschreibungen ab der Kalkulation 2002 auf Basis der niedrigeren Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt.

Bereits damals wurde in der oben genannten Vorlage darauf hingewiesen, dass dieser Vorgang nur für einen befristeten Zeitraum aufrecht erhalten werden konnte (rund 10 Jahre).

 

Aktuelle Situation

Der Schuldenstand ist von 2001 (23.736.839 €) trotz zwischenzeitlicher planmäßiger Tilgung auf 25.831.227 € im Jahr 2009 gestiegen. Im Jahr 2009 musste alleine für Zinsleistungen ein Betrag in Höhe von 1.198.465 € aufgebracht werden. Tilgungen können jedoch nur durch entsprechende Liquidität (Kassenmittel) erfolgen.

Im Jahresabschluss 2009 wird jedoch eine negative Liquidität (=Kassenkredit) von 2.216.918 € ausgewiesen. Im privaten Bereich würde dies bedeuten, dass das Girokonto um diese Summe überzogen ist. Dafür werden entsprechend ebenfalls Zinsen gezahlt (derzeit rund 25.000 €/Jahr). Grund hierfür ist u.a., dass die beitragsfähigen Maßnahmen nahezu abgeschlossen sind und aufgrund der geringen kalkulatorischen Kosten dem Betrieb nicht genügend Liquidität zufließt.

Der bisherige Gewinn des SAW kommt lediglich aufgrund von bilanziellen, nicht zahlungs-, aber ertragswirksamen Auflösungen von Sonderposten (Zuschüsse und Beiträge) zustande.

Die Stadt Wermelskirchen wurde darüber hinaus seitens der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bereits mehrfach, zuletzt im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2008 (Zeitraum 2004 bis 2006)  darauf hingewiesen, im SAW die Kalkulation wieder auf Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungszeitwert umzustellen und somit die Ertrags- und Finanzsituation zu verbessern.

In allen anderen Gebührenhaushalten wurden und werden auch weiterhin die Gebühren mit kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. Dies wird durch die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bestätigt.

Insofern ist eine weitere Ungleichbehandlung zugunsten der Kanalbenutzer unter Berücksichtigung der dargestellten Situation und unter betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten nicht mehr nachvollziehbar.

 

Empfehlung

Die Betriebsleitung schlägt daher vor, ab dem Jahr 2011 die Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen wieder auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten vorzunehmen.

Gleichzeitig wird vorgeschlagen, den kalkulatorischen Zinssatz von derzeit 5 % auf 6,5 % anzuheben. Bei einer ersten Betrachtung erscheint diese Erhöhung während der derzeitigen Niedrigzinsphase ein Anachronismus zu sein. Nach aktueller Rechtsprechung akzeptieren die Verwaltungsgerichte allerdings noch höhere Zinssätze. Dies ist in der Langfristigkeit des Anlagevermögens begründet. Die Kanäle im kalkulatorischen Anlagevermögen haben in der Regel eine Nutzungsdauer von 50 bis 80 Jahren. Während dieser Zeit ist jedoch auch das Kapital des Abwasserbetriebes gebunden. Daher muss bei der Zinsermittlung auch ein entsprechend langer Zeitraum berücksichtigt werden. Insofern trifft die Niedrigzinsphase der letzten 10 bis 15 Jahren auf die Hochzinsphase der siebziger Jahre.

Daher hält die Betriebsleitung den kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 6,5 % für angemessen. Allerdings darf dieser Zinssatz nicht auf Dauer festgeschrieben werden, sondern bedarf der regelmäßigen Überprüfung und ggfs. einer entsprechenden Korrektur in den Folgejahren.

Die Änderung dieser beiden Kalkulationsgrundsätze führt zu einer steigenden und letztlich positiven Liquidität. Durch diese positive Liquidität kann einerseits die planmäßige Tilgung (=Liquiditätsabfluss) als auch – sofern wirtschaftlich sinnvoll – weitergehende Tilgung oder Reduzierung/Vermeidung weiterer Kreditaufnahmen ermöglicht werden. Der SAW spart hierdurch Zinskosten für den Kassenkredit und Fremdkapitalzinsen für Investitionskredite.

 

Auswirkung auf den Beteiligungswert in der städtischen Bilanz

Durch die Erhöhung der kalkulatorischen Kosten wird der SAW einen höheren bilanziellen Gewinn erzielen. Dies widerspricht nicht dem Kommunalabgabengesetz, da im Rahmen der Gebührenkalkulation Kosten und Erlöse gegenüber gestellt werden, in der Ergebnisrechung jedoch Aufwand und Ertrag. Gerade dieser Unterschied ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Hierdurch soll der Betrieb in die Lage versetzt werden, Rücklagen für die Reinvestition in das Anlagevermögen bilden zu können. Dies betrifft in erster Linie die Allgemeine Rücklage des SAW, welche Auswirkungen auf die städtische Bilanz haben kann. Hierzu wird auf die Vorlage Rat/2008/2010 (Wirtschaftsplan 2011) verwiesen.

 

2. Gebührenkalkulation

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 243.500 € auf 3.356.790 €. Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.360.000 qm ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 1,42 € pro . Bereits in der Kalkulation 2010 ergab sich – ohne Entnahme aus der freiwilligen Rücklage in Höhe von 80.000 € – eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 1,32 €.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 417.900 € auf 5.030.860 €. Hieraus ergibt sich eine Gebühr von 3,14 € pro m³. Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2010 wurde bereits eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 2,83 € ermittelt, welche nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 295.824gegenüber den Vorjahren konstant gehalten werden konnte.

Darüber hinaus ist eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung – aufgrund aktueller Rechtsprechung – separat zu ermitteln. Bisher wurde den Betroffenen die Verbandsumlage erstattet. Dies ist jedoch zukünftig nicht mehr möglich.

Aufgrund der Durchleitungsgebühr erfolgt die Ermittlung der Schmutzwassergebühr in zwei Schritten. Zunächst wird die Gesamtkostenmasse Schmutzwasser abzüglich der Verbandsumlage auf die Gesamtfrischwassermenge verteilt. Dies ergibt den Gebührensatz für die Durchleitung. Die Kosten für die Verbandsumlage werden dann in einem zweiten Schritt auf die restliche Wassermenge abzüglich der Wassermenge für Durchleitung verteilt. Dies ergibt dann die anteilige Verbandsumlage. Der Schmutzwassergebührensatz ergibt sich dann aus der Addition der Durchleitungsgebühr und der anteiligen Verbandsumlage.

Die kalkulierte Frischwassermenge 2011 beläuft sich beim Schmutzwasser wie im Vorjahr auf 1.630.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am tatsächlichen Frischwasserverbrauch der vergangenen Jahre. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 76.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge von 1.630.000 m³ enthalten ist.

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2010

Gebühren ab 01.01.2011

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

2,65 €

3,14

+ 0,49

(+ 18,5 %)

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,29

1,42

+ 0,13

(+ 10,1 %)

Durchleitungsgebühr

 

1,98

Neu ab 2011

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Schmutz-wasser

Niederschlags-wasser

Ergebnis 2007

Ausgleich spätestens in 2010

133.300 €

93.010 €

40.290 €

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2007

133.300 €

93.010 €

40.290 €

 

 

 

 

Ergebnis 2008

Ausgleich spätestens in 2011

- 146.562 €

- 28.139 €

- 118.423 €

verrechnet mit Überschuss 2006

146.562 €

28.139 €

118.423 €

verbleiben aus 2008

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

Ergebnis 2009

Ausgleich spätestens in 2012

189.674 €

152.563 €

37.111 €

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2009

189.674 €

152.563 €

37.111 €

 

 

 

 

Zwischensumme

322.974

245.573

77.401

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2010

- 175.824 €

- 175.824 €

0 €

Vortrag in Kalkulation 2011

0

0

0 €

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

147.150  €

69.749

77.401  €

 

Der Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von 133.300 €, getrennt nach Schmutzwasser (93.010 €) und Regenwasser (40.290 €), ist spätestens 2010 auszugleichen. Das Betriebsergebnis 2010 bleibt jedoch abzuwarten. Die Gebührenkalkulation 2009 sah bereits eine Entnahme von insgesamt 400.000 € vor (u.a. der Überschuss des Jahres 2007). Aufgrund der Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für Überschüsse des Jahres 2006 im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 war die Entnahme nicht notwendig, da wiederum ein Überschuss im Jahr 2009 entstanden ist.

Der Unterdeckung des Jahres 2008 in Höhe von insgesamt 146.562konnte durch Verrechnung mit der Überdeckung des Jahres 2006 ausgeglichen werden.

Der Überschuss des Jahres 2009 ist spätestens in der Kalkulation 2012 einzustellen.

Über die Ausgleichsverpflichtung hinaus hat der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen bisher eine freiwillige Gebührenrücklage geführt, die aus Überschüssen vorwiegend aus dem Zeitraum von 1996 bis 2000 resultiert. Eine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz NRW besteht nicht. Die Defizite der Jahre 2003 bis 2005 wurden durch entsprechende Rücklagenentnahmen bereits ausgeglichen.

In der Gebührenkalkulation 2010 wurden aus der freiwilligen Gebührenrücklage insgesamt 200.000 € eingestellt. Diese Einstellung führt, wie bereits oben erwähnt, zu einer gegenüber dem Jahr 2009 konstanten Gebühr beim Schmutzwasser und zu einer nicht ganz so starken Gebührenerhöhung beim Niederschlagswasser. Der verbleibende Bestand der freiwilligen Gebührenrücklage kann jedoch nicht mehr in zukünftigen Gebührenkalkulationen eingestellt werden.

Die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sehen eine über den gesetzlichen Zweck (gem. § 6 KAG) hinausgehende Gebührenrücklage nicht vor. Diese Auffassung wird seitens der Gemeindeprüfungsanstalt ausdrücklich vertreten. Weder der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) noch der Handreichung des Innenministeriums zum NKF kann eine abweichende Argumentation entnommen werden. Auch die Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer führte zu keinem positiven Ergebnis. Mithin ist die freiwillige Gebührenrücklage Bestandteil der Allgemeinen Rücklage.

 

3. Entwicklung der Ansätze

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2011 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2010 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.387.650 €. Bei nachfolgenden Aufwendungen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

·           Die Position Kanalsanierungen wird der allgemeinen Entwicklung angepasst (100.000 €). Die endgültige Zuordnung zu den Kosten oder die Berücksichtigung als Investition erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses bzw. der Betriebsabrechnung.

·           Bei der Sanierung der Sonderbauwerke erhöhen sich die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 25.000 €. Grund hierfür ist eine Sanierung der Betonkonstruktion des RÜB Wirtsmühle.

·           Entsprechend der SüwVKan müssen für alle Bauwerke Betriebsanweisungen vorliegen. Für die Ergänzung bestehender Betriebsanweisungen wird eine externe Fachkraft beauftragt.

·           Die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen bleibt im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert (-4.700 €).

·           Die kalkulatorischen Abschreibungen steigen um 664.500 €. Diese Erhöhung ergibt sich aus der oben dargestellten Veränderung der Abschreibungsbasis.

Anlage/n:

Anlage/n:

·           Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 (Anlage 1)

·           Auszug aus dem Anlagennachweis (Anlage 2)

·           Teilergebnisrechnung 2009 (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation 2011 (73 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Auszug kalkulatorisches Anlagevermögen (44 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Teilergebnisrechnung 2009 (29 KB)