Auszug - Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2007/2010 Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss

Frau Ritter teilt mit, dass die Präambel zur 12

Frau Ritter teilt mit, dass die Präambel zur 12. Nachtragssatzung vom …* zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 wie folgt geändert wird:

 

1.    Zeile: Aufgrund der §§ 7-9 und 41    (wird gestrichen)

 

12. Zeile: durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW S. 185), des § 8 des                      Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994                                   (BGBl. I               S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes                                                 vom 11.08.2010 (BGBl I               S. 1163) (wird gestrichen)

 

Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Betriebsausschuss SAW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen:

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              13,61 €              (bisher 11,60 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              45,96 €              (bisher 61,79 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung mit der Änderung der Präambel.

 

Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.