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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:
Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 13,61 € (bisher 11,60 €) Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien) 45,96 € (bisher 61,79 €) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00 € (unverändert)
b) die 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2011 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
· Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen, · Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung, · Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband), · Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.
Entsprechend dem KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Überschüsse der Jahre 2007 und 2008 resultieren aus Erstattungen der Verbandsumlage für die jeweiligen Vorjahre seitens des Wupperverbandes.
Kleinkläranlagen
Der verbleibende Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von 1.930 € wurde in der Kalkulation 2010 berücksichtigt. Die Überdeckung des Jahres 2008 in Höhe von 36.462 € wurde bereits ebenfalls zu einem Teil in der Gebührenkalkulation 2010 berücksichtigt. Der Restbetrag (18.392 €) wird in die Kalkulation 2011 eingestellt.
Feste Gruben
Der Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von 13.861 € ist in der Kalkulation 2010 berücksichtigt worden. Der Überschuss des Jahres 2008 wurde mit der Unterdeckung des Jahres 2009 verrechnet. Die verbleibende Unterdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 31.790 € wird zum Teil (15.000 €) in der Gebührenkalkulation 2011 eingestellt.
Entwicklung der Ansätze
Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2011 sinken gegenüber der Kalkulation 2010 um 68.159 € (- 48 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2010 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2010 ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen:
· Die Unternehmerkosten sinken gegenüber dem Vorjahr um 14.000 €. Dies ist auf die weiter zurück gehende Anzahl an Festen Gruben aufgrund von Kanalanschlüssen sowie auf die erfolgte Ausschreibung und Vergabe der Fäkalienabfuhr zurückzuführen. Die abzufahrende Menge wird anhand der Ergebnisse der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der im Kalkulationszeitraum vorhandenen Gruben geschätzt. Es ist ein Ansatz in Höhe von 82.000 € zu bilden. · Die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt sinkt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 12.200 €. · Der Vortrag anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren berücksichtigt den verbleibenden Überschuss des Jahres 2008 in Höhe von 18.392 € (Kleinkläranlagen) sowie die anteilige Unterdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 15.000 € (Feste Gruben).
Die Kostenverteilung auf die Kostenstellen “Feste Gruben” und “Kleinkläranlagen” erfolgt teilweise direkt und teilweise nach Schlüsseln. Der Schlüssel für die Verteilung der Verwaltungs- und Sachkostenerstattung wird nach der Anzahl der Gruben gebildet. Die Verteilung der Personalkosten wurde im Rahmen der Kalkulation 2011 überprüft und angepasst.
Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2011 ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Anlage/n: · Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 „Abwasserbeseitigung Fäkalienabfuhr“ (Anlage 1) · Entwurf der 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 (Anlage 2) · Teilergebnisrechnung Produkt „053.002.001 Fäkalienabfuhr“ zum 31.12.2009
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