Auszug - 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2014/2010 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss

Die 2

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) beinhaltet auch die Änderung der Kalkulationsgrundsätze und die Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011.

 

MdR Klaus Klophaus (SPD) sieht für seine Fraktion auf Grund der Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2011 Beratungsbedarf. Er beantragt, die Beratung zu diesem TOP in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2010 zu verweisen.

 

Diesem Antrag schließen sich die Ausschussmitglieder an.

 

Nachtrag:

 

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 28.06.2010 obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Gebühren- und Abgabensatzungen, ausgenommen Angelegenheiten des Städtischen Abwasserbetriebes (§ 2 Ziff. e). Eine Beratung des TOP ist im Haupt- und Finanzausschuss nicht möglich, da dieser Ausschuss nicht zuständig ist.

 

Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zu der Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt den TOP „2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS)“ zur Kenntnis.