Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 2.034 € sowie der freiwilligen Gebührenrücklage einen Betrag in Höhe von 5.000 € zu entnehmen. |
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