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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2011 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW je Transport) 126,00 € (bisher 121,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 248,00 € (bisher 237,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 182,00 € (bisher 151,00 €) Notarzt (je Einsatz) 106,54 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
c) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 120.318 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. |
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