Auszug - Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"  

 
 
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1995/2010 Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Ret-tungsdienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2011 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            126,00 €              (bisher 121,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            248,00 €              (bisher 237,00 €)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        182,00 €              (bisher 151,00 €)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

c)              dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 120.318 € zu               entnehmen.

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.