Auszug - Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung  

 
 
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2028/2010 Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hemmerich, Jürgen
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 85 Abs

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 146.000,00 € bei dem Auftrag I02091101 01000 7831202 „Rettungsdienst“ bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Auftragskonto I09012614 01000 7852000 „Tiefbaumaßnahme Markt“.