Vorlage - RAT/2028/2010  

 
 
Betreff: Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hemmerich, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.11.2010 
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2010 
10. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 146.000,00 € bei dem Auftrag I02091101 01000 7831202 „Rettungsdienst“ bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Auftragskonto I09012614 01000 7852000 „Tiefbaumaßnahme Markt“.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Für das Haushaltsjahr 2010 wurde bereits die Ersatzbeschaffung des 1. Rettungswagens (RTW) eingeplant.

Aufgrund der Haushaltsituation und des Zustandes dieses Rettungswagens ist die Anschaffung auf das Haushaltsjahr 2011 verschoben worden.

Für den Haushalt 2011 wurden für die Ersatzbeschaffung dieses Rettungswagens Mittel in Höhe von 146.000,00 € beantragt.

Der Haushalt 2011 kann frühestens Ende März 2011 verabschiedet werden.

Somit könnte der Auftrag zur Ersatzbeschaffung frühestens im Monat April 2011 erteilt werden.

Nach Auftragserteilung benötigen die Firmen bis zur Auslieferung des fertigen Fahrzeuges ca. 8 bis 10 Monate; so dass mit einer Auslieferung des Fahrzeuges erst im Jahre 2012 gerechnet werden kann.

Das bisherige Fahrzeug (GL – 2760) weist nunmehr erhebliche technische Mängel auf. Zudem hat dieses Fahrzeug bereits größere Karosserieschäden, deren Reparatur im Vergleich zum Restwert (Fahrzeug ist fast 7 Jahre alt) nicht wirtschaftlich ist.

Diese Ersatzbeschaffung ist zwingend erforderlich, um den heutigen gesetzlichen Forderungen  der medizinischen - technischen Ausrüstung des Rettungsdienstes nachkommen zu können.

Um aber eine Inbetriebnahme dieses Fahrzeuges im Jahre 2011 zu gewährleisten ist eine umgehende Vergabe notwendig. Hierzu bedarf es einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung.

Nach Vorlage des Ausschreibungspaketes haben die Krankenkassen dieser Ersatzbeschaffungsmaßnahme bereits zugestimmt. Somit fließen diese Kosten in die Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst ein. Diese kalkulatorischen Kosten werden über die Gebührentarife des Rettungsdienstes abgedeckt.

Für die Auftragsvergabe ist gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 146.000,00 € bei dem Auftrag I02091101 „Rettungsdienst“ erforderlich.

Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim  Auftragskonto I09012614 01000 7852000 „Tiefbaumaßnahme Markt“.

 


Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

146.000,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift