Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Osminghausen" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2030/2010 Herstellung der Erschließungsanlage "Osminghausen"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Hagenbücher, Angelika
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, gemäß den §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der „Stichstraße Osminghausen“ und der Straße „Hofschaft Osminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Stichstraße Osminghausen

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 707, 712, 718, 724, 729 (Teilstück), 730, 733, 737

 

Straße „Hofschaft Osminghausen“

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 653 (Teilstück), 739, 740, 742, 744

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.