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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (mit einer Enthaltung der FDP Fraktion) gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) den in der Anlage (Lageplan) gekennzeichneten Weg Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 721 (Teilstück), endgültig einzuziehen. Eine öffentliche Verkehrsbedeutung besteht nicht mehr.
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