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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) den in der Anlage (Lageplan) gekennzeichneten Weg Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 721 (Teilstück), endgültig einzuziehen. Eine öffentliche Verkehrsbedeutung besteht nicht mehr.
Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate ortsüblich bekannt gemacht worden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung des Weges (Teilstück) im Bereich Am Vogelsang mit Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 7 StrWG NW öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Zwischen der Feldstraße und der Friedhofstraße im Bereich Am Vogelsang verläuft ein unbefestigter Verbindungsweg. Die Eigenschaft der öffentlichen Wegeverbindung wird durch die Einziehung aufgehoben. Der Verbindungsweg hat keine Verkehrsbedeutung mehr. Nach dem Umzug der Pestalozzischule wird der Verbindungsweg auch nicht mehr von Schülern genutzt. In unmittelbarer Nähe verläuft eine befestigte Alternative für den Fußgängerverkehr.
Die Absicht der Einziehung wurde vom Rat der Stadt am 12.07.2010 beschlossen. Das erforderliche Einziehungsverfahren gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NW wurde drei Monate ortsüblich bekannt gemacht. Die Absicht der Einziehung eines Teilstücks der Wegefläche Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 721, Verbindungsweg Am Vogelsang, wurde am 13.08.2010 öffentlich bekannt gemacht. Die Gelegenheit zu Einwendungen haben keine Bürger genutzt. Daher kann nun über die Einziehung endgültig entschieden werden. Die Einziehung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Anlage Lageplan
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