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Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2011 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:
Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter 2,40 € (bisher 1,95 €) nur Winterdienst je lfd. Meter 1,35 € (bisher 0,90 €)
Der Rat beschließt einstimmig im Gebührenhaushalt „Winterdienst“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 13.961 € zu entnehmen.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderungen des Straßenverzeichnisses gemäß Anlage 3. Der Stichweg zwischen den Häusern Kolfhausen 28 und 40 B wird im Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung von C nach B geändert. Der Winterdienst wird im Winter 2010 / 2011 durchgeführt.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Änderung des Straßenverzeichnisses.
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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