Auszug - Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 inklusiv der Änderung des Straßenverzeichnisses  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2035/2010 Gebührenkalkulation 2011 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 inklusiv der Änderung des Straßenverzeichnisses
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2011 zur Kenntnis

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2011 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Straßenreinigungsgebühren ab dem 01.01.2011 wie folgt:

 

Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter                                          2,40 € (bisher 1,95 €)

nur Winterdienst je lfd. Meter                                                        1,35 € (bisher 0,90 €)

 

Der Rat beschließt einstimmig im Gebührenhaushalt „Winterdienst“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 13.961 € zu entnehmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderungen des Straßenverzeichnisses gemäß Anlage 3.

Der Stichweg zwischen den Häusern Kolfhausen 28 und 40 B wird im Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung von C nach B geändert. Der Winterdienst wird im Winter 2010 / 2011 durchgeführt.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Änderung des Straßenverzeichnisses.

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.