Auszug - Grundstücksangelegenheit; Verkauf der ehemaligen Verwaltungsnebenstelle Dhünn, Hauptstr. 33  

 
 
Öffentlichen Sitzung des Ortsausschusses Wermelskirchen-Dhünn
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsausschuss Wermelskirchen-Dhünn Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.11.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Mehrzweckhalle Dhünn
Ort: 42929 Wermelskirchen, Am Scheffenteich
RAT/0288/2003 Grundstücksangelegenheit;
Verkauf der ehemaligen Verwaltungsnebenstelle Dhünn, Hauptstr. 33
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:23/944-11 Schm/L
Federführend:Liegenschaftsamt Bearbeiter/-in: Luhde, Margit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ortsausschuss Dhünn nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15

Bürgermeister Heckmann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Stadtverordneter Klophaus erklärt, dass sich die Ausschussmitglieder mit der Vorlage der Verwaltung einverstanden erklären. Darüber hinaus bittet er die Verwaltung, eine Ideenskizze für die Belange der Feuerwehr zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

 

Stadtverordneter Schmitz teilt mit, welche Vorstellungen im Exposè anzuführen sind. Er bittet darum, dass folgende Punkte eingearbeitet werden:

 

-          die Grundstücksfläche so aufzuteilen, dass die Freiwillige Feuerwehr genügend Entfaltungsmöglichkeiten behält,

-          der alte Baumbestand erhalten bleibt,

-          der derzeitige Gebäudebestand in die Planung nach bergischem ortstypischen Stil mit  integriert wird,

-          ortsansässige Investoren mit gleichem oder höherwertigen Nutzungskonzept bevorzugt werden,

-          dem Verkauf nur zugestimmt wird, wenn das komplette Nutzungskonzept des Erwerbers vorliegt und

-          als Anregung für die mögliche Nutzung soll Gastronomie mit Außenbewirtschaftung, Praxisräume für Arzt oder Heilpraktiker sowie eine Apothekennutzung aufgenommen werden.

 

Bürgermeister Heckmann sagt zu, dass das Exposè entsprechend den Erwartungen verfasst wird und dem Ortsausschuss fristgerecht vorgelegt wird.

 

Der Ortsausschuss Dhünn nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.07.2002 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, das Objekt Hauptstr. 33 zu verkaufen.

Er beauftragt die Verwaltung, den Verkauf des Objektes auszuschreiben mit der Maßgabe, dass der Erwerber das Grundstück entsprechend seiner exponierten Lage ortsprägend und -belebend nutzt. Dies kann entweder unter Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz oder durch komplette Neugestaltung/Bebauung des Grundstücks erfolgen. Das Objekt muss eine geschäftliche und/oder gastronomische Nutzung enthalten. Eine reine Wohnnutzung ist auszuschließen.

Das Ergebnis der Verkaufsausschreibung ist dem Ortsausschuss zu gegebener Zeit zur Beratung vorzulegen.