Auszug - Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.001 (Förderung der Erziehung in der Familie), 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung), 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) und 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen).  

 
 
11. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 31.01.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2051/2011 Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.001 (Förderung der Erziehung in der Familie), 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung), 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) und 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen).
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, Jürgen
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen x Stimmen () gemäß § 83 Abs

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.001 (24.000,- €), 006.003.002 (40.000,- €), 006.003.003 (50.000,- €) und 006.003.004 (92.000,- €) sowie 006.003.005 (- 51.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 155.000,- €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/-einzahlungen bei der Gewerbesteuer.