Auszug - Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0220/2003 Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" sowie 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20/910-92/2
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ für das Jahr 2004 zur Kenntnis

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren für

 

a)      den Kehr- und Winterdienst mit 2,15 € je lfd. Meter und

b)      den Winterdienst mit 1,10 € je lfd. Meter

 

gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die 21. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980.

Ein Exemplar der 21. Nachtragssatzung ist den Stadtverordneten ausgehändigt worden.