Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Straßenreinigung” für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Danach können
die Gebühren für a)
den Kehr- und Winterdienst mit 2,15 € je lfd.
Meter und b)
den Winterdienst mit 1,10 € je lfd. Meter gegenüber dem Vorjahr unverändert
bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die 21. Nachtragssatzung zur Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom
22.01.1980. Ein Exemplar der 21. Nachtragssatzung
ist den Stadtverordneten ausgehändigt worden. |
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