Der Ausschuss erhält eine redaktionell überarbeitete Fassung der Satzung als Tischvorlage mit dem Hinweis, diese gegen die der Einladung beigefügte Fassung auszutauschen.
Im Anschluss daran empfiehlt der Sozialausschuss einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt, die überarbeitete und dieser Niederschrift beigefügte Neufassung der „Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen“ zu beschließen.
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