Auszug - Haushaltsplanung 2011  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 17.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2070/2011 Haushaltsplanung 2011
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausBezüglich:
RAT/1791/2009
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Stadtkämmerer informiert die Ausschussmitglieder, dass z

Der Stadtkämmerer informiert die Ausschussmitglieder, dass z. Zt. noch keine Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht. Er führt weiterhin aus, dass durch die Neuwahl des Seniorenbeirates in diesem Jahr bei Produkt  001.001.001 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 13.600 € bereit gestellt werden müsse, der bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt worden sei.

 

Die SPD-Fraktion sieht die 20 % Kürzung im sozialen Bereich nicht bei allen Positionen als gerechtfertigt an und kündigt an, sich bei der Abstimmung zum Haushalt nicht zu beteiligen. Dem schließt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Da innerhalb aller Fraktionen bezüglich des Haushaltes 2011 noch Beratungsbedarf besteht, wird die Abstimmung in den Haupt- und Finanzausschuss verschoben.

 

Bei der Beratung des Produktes 005.003.001 „Sonstige soziale Leistungen“ weist Sozialamtsleiter Aubel zum Thema Möbellager auf die im Sozialausschuss am 17.06.2009 gefassten Beschlüsse hin, von denen mittlerweile die seinerzeit geforderte Beschaffung eines neuen Fahrzeugs umgesetzt ist, die konzeptionelle und räumliche Veränderung/Erweiterung des Möbellagers aus finanziellen Gesichtspunkten aber nicht realisiert wurde.

 

Er geht nochmals auf die positiven Auswirkungen des Möbellagers im Rahmen der Sozialgesetze ein, spezifiziert nach den sich unmittelbar auf die Stadt auswirkenden Einsparungen (Ausstattung Übergangshäuser, Obdachlosenunterkünfte, Gewährung einmaliger Beihilfe im Rahmen des AsylbLG usw.), dem mittelbaren Profit für die Stadt durch die Verringerung der Kreisumlage (Beihilfengewährung in den Bereichen von SGB II und XII) und nennt die übrigen Hilfestellungen des Möbellagers für städt. Einrichtungen und im Rahmen der Daseinsfürsorge.

 

Auf Basis der Zahlen des Jahres 2010 belaufen sich die unmittelbar zugunsten der Stadt auswirkenden Einsparungen auf rd. 27.000 €, aber die Einsparungen im Bereich des SGB II und XII (Kostenträger Rheinisch-Bergischer Kreis) auf rd. 48.500 €.

 

Selbst unter Berücksichtigung einer sich für die Stadt verringernden Kreisumlage ist unter diesen Gesichtspunkten nicht von einem wirtschaftlichen Betrieb des Möbellagers zu sprechen, weshalb die Verwaltung nach finanziellen Entlastungen.

 

Der Ausschuss wird in einer der nächsten Sitzungen mit dieser Angelegenheit gesondert befasst.

 

Beschlussvorschlag: