Auszug - Änderung der "Anlage 1" zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen  

 
 
Öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0298/2003 Änderung der "Anlage 1" zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Schulverwaltungs-, Sport- und Kulturamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Wortprotokoll

Der Rat der Stadt beschließt, die „Anlage 1“ zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 17

 

Stadtverordneter Eisbach regt namens der CDU-Fraktion an zu prüfen, ob ab dem Jahr 2005 im Bereich der Stadtbücherei durch Änderung bei den Entgelten eine Einnahmeverbesserung erreicht werden kann und unterbreitet hierzu einige Vorschläge.

 

Der Kulturausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die “Anlage 1” zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 17.12.2001 mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt zu ändern:

 

Sonstige Entgelte

 

“3. Vermittlungskosten für auswärtigen Leihverkehr gemäß § 6 der

      Benutzungsordnung je positiv erledigte Fernleihe                                                1,80 €”

 

Ein Exemplar der geänderten “Anlage 1” ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.