Stadtverordneter Eisbach regt namens der CDU-Fraktion an zu
prüfen, ob ab dem Jahr 2005 im Bereich der Stadtbücherei durch Änderung bei den
Entgelten eine Einnahmeverbesserung erreicht werden kann und unterbreitet
hierzu einige Vorschläge. Der Kulturausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt,
die “Anlage 1” zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Wermelskirchen vom 17.12.2001 mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt zu ändern: Sonstige Entgelte“3. Vermittlungskosten für auswärtigen Leihverkehr
gemäß § 6 der
Benutzungsordnung je positiv erledigte Fernleihe 1,80 €” Ein Exemplar der geänderten “Anlage 1” ist
dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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