Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, die
“Anlage 1” zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Wermelskirchen vom 17.12.2001 mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt zu ändern: Sonstige Entgelte“3. Vermittlungskosten für
auswärtigen Leihverkehr gemäß § 6 der
Benutzungsordnung je positiv erledigte Fernleihe
1,80 €” Ein Exemplar der geänderten
“Anlage 1” ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Sachverhalt: Die
Amtschefkonferenz des Kultusministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am
18./19,09.2003 dem Inkrafttreten der neuen Leihverkehrsordnung zum 01.01.2004
zugestimmt. Die neue
Leihverkehrsordnung sieht vor, dass die nehmende Bibliothek an die gebende
Bibliothek einen zwischen den Ländern abgestimmten einheitlichen Betrag von
1,50 € für jede positiv erledigte Online-Bestellung abführt. Daher soll
die “Anlage 1” zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Wermelskirchen wie folgt geändert werden: Sonstige Entgelte
“3. Vermittlungskosten für auswärtigen
Leihverkehr gemäß § 6 der Benutzungsordnung je
positiv erledigte Fernleihe
1,80 €” Bisherige Fassung: Wie vorstehend “ 1,20 €” “Anlage 1” zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 17.12.2001 in der geänderten Fassung. Anlage/n: |
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