Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt die durch den Investor Firma Empersmann Bauträger GmbH, Jahnstraße 25, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Pohlhauser Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Pohlhauser Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 16, Flurstück 365
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