Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 4. Nachtragssatzung vom …… zur Satzung für die Stiftung „Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der als Anlage zur Beschlussvorlage vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die Regelung der „Richtlinien zur Gewährung eines Baukindergeldes für den Erwerb städtischer Baugrundstücke in Wermelskirchen“, die zum 30.06.2011 ausläuft, um weitere drei Jahre zu verlängern. |
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