Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Pohlhauser Straße" Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
14. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2108/2011 Herstellung der Erschließungsanlage "Pohlhauser Straße"
Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Heinz, Karina
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Übernahme:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die durch den Investor Firma Empersmann Bauträger GmbH, Jahnstraße 25, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Pohlhauser Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäßt §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Pohlhauser Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 16, Flurstück 365

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.