Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 41 Stimmen (17 CDU, 8 WNKUWG, 8 FDP, 8 Büfo) gegen 15 Stimmen (9 SPD, 6 Bündnis / Die Grünen) und einer Enthaltung (Herr Rainer Schneider), gemäß § 6 StrWG NRW eine Teilfläche der Schulgasse, Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 13, Flurstücke 239 (Teilstück) und 462 (Teilstück) als öffentliche Straße zu widmen. Es wird keine Beschränkung der Widmung auf eine bestimmte Benutzungsart, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise festgelegt.
Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen. |
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