Herr Stubenrauch erläutert die
Sitzungsvorlage zur Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren 2004.
Ausschlaggebend für die Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren um 6 % ist der
Rückgang der fiktiven Frischwassermenge um 40.000 cbm. Im Hinblick auf die Umsetzung der
Kommunalen Abwasserverordnung sind in den nächsten Jahren erhebliche
Investitionen im Kanalbereich vorgesehen. Diese werden zu einer Erhöhung der
Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten führen. Bereits im Rahmen der Verabschiedung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes hat die Verwaltung seinerzeit ausgeführt,
dass je 1,0 Mio. DM Investitionssumme mit einer weiteren Erhöhung um rd. 0,03
DM (0,015 €) zu rechnen ist. Stadtverordneter Schmitz (CDU) spricht
ein Lob an die kaufmännische Werkleitung für ihre Bemühungen, die Gebühren auf
einem niedrigen Niveau zu halten, aus. Insbesondere sei der niedrige
kalkulatorischen Zinssatz zu erwähnen. Die nun erforderliche Gebührenerhöhung
sei ein Resultat der Umsetzung der EU-Richtlinie (KomAbwV). Stadtverordnete Loepp (CDU) spricht
die guten in diesem Jahr erzielten Ausschreibungsergebnisse an. Sie ist der
Meinung, dass die Abwassergebühren in Wermelskirchen im Vergleich zu anderen
Kommunen günstig liegen und bittet die Werkleitung, einen Vergleich der
Abwassergebühren mit denen topographisch ähnlicher Kommunen aufzustellen. Herr Stubenrauch weist auf die
Schwierigkeiten hin, die Gebühren untereinander vergleichbar zu machen. Bis zu
einer der nächsten Sitzungen des Werksausschusses wird er jedoch einen
aussagefähigen Vergleich aufstellen. Sachkundiger Bürger Manderla (F.D.P.)
gibt zu bedenken, dass die Kanalbenutzungsgebühren niedriger sein könnten, wenn
in der Vergangenheit zur Abarbeitung des ABKs keine zusätzlichen Personalkosten
beschlossen worden wären. Eine Fremdvergabe der zusätzlichen Arbeiten wäre aus
seiner Sicht kostengünstiger gewesen. Herr Stubenrauch erläutert dazu, dass
für die zusätzliche Stelle im Stellenplan ein “kw-Vermerk” (künftig
wegfallend) aufgenommen worden ist, so dass nach Abarbeitung des Kanalbaus das
Personal wieder reduziert wird. Der Werksausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für
Kanalbenutzer” für das Jahr 2004 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt zu beschließen: a)
die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2004 wie folgt: Vollanschluss (je cbm) 3,86
€ (bisher 3,64 €) Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm) 2,53
€ (bisher 2,39 €) Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm) 1,33 € (bisher 1,25 €), b)
die 17.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung
und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom
10.07.1987 in der vorgelegten Fassung, c)
den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren
Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 500.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 17. Nachtragssatzung
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage
beizufügen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig |
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