Auszug - Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987  

 
 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0239/2003 Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20/910-92/2
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stubenrauch erläutert die Sitzungsvorlage zur Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren 2004

Herr Stubenrauch erläutert die Sitzungsvorlage zur Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren 2004. Ausschlaggebend für die Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren um 6 % ist der Rückgang der fiktiven Frischwassermenge um 40.000 cbm.

 

Im Hinblick auf die Umsetzung der Kommunalen Abwasserverordnung sind in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen im Kanalbereich vorgesehen. Diese werden zu einer Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten führen. Bereits im Rahmen der Verabschiedung des Abwasserbeseitigungskonzeptes hat die Verwaltung seinerzeit ausgeführt, dass je 1,0 Mio. DM Investitionssumme mit einer weiteren Erhöhung um rd. 0,03 DM (0,015 €) zu rechnen ist.

 

Stadtverordneter Schmitz (CDU) spricht ein Lob an die kaufmännische Werkleitung für ihre Bemühungen, die Gebühren auf einem niedrigen Niveau zu halten, aus. Insbesondere sei der niedrige kalkulatorischen Zinssatz zu erwähnen. Die nun erforderliche Gebührenerhöhung sei ein Resultat der Umsetzung der EU-Richtlinie (KomAbwV).

 

Stadtverordnete Loepp (CDU) spricht die guten in diesem Jahr erzielten Ausschreibungsergebnisse an. Sie ist der Meinung, dass die Abwassergebühren in Wermelskirchen im Vergleich zu anderen Kommunen günstig liegen und bittet die Werkleitung, einen Vergleich der Abwassergebühren mit denen topographisch ähnlicher Kommunen aufzustellen.

 

Herr Stubenrauch weist auf die Schwierigkeiten hin, die Gebühren untereinander vergleichbar zu machen. Bis zu einer der nächsten Sitzungen des Werksausschusses wird er jedoch einen aussagefähigen Vergleich aufstellen.

 

Sachkundiger Bürger Manderla (F.D.P.) gibt zu bedenken, dass die Kanalbenutzungsgebühren niedriger sein könnten, wenn in der Vergangenheit zur Abarbeitung des ABKs keine zusätzlichen Personalkosten beschlossen worden wären. Eine Fremdvergabe der zusätzlichen Arbeiten wäre aus seiner Sicht kostengünstiger gewesen.

 

Herr Stubenrauch erläutert dazu, dass für die zusätzliche Stelle im Stellenplan ein “kw-Vermerk” (künftig wegfallend) aufgenommen worden ist, so dass nach Abarbeitung des Kanalbaus das Personal wieder reduziert wird.

 

 

Der Werksausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2004 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)      die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2004 wie folgt:

 

Vollanschluss (je cbm)                                                                 3,86 €  (bisher 3,64 €)

Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm)                                      2,53 €  (bisher 2,39 €)

Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm)                             1,33 €  (bisher 1,25 €),

 

b)      die  17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der vorgelegten Fassung,

 

c)      den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 500.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 17. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:     einstimmig

                         

                         

 

Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2004 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen:

 

Abstimmungsergebnis: