Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für
Kanalbenutzer” für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt a)
die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2004 wie folgt: Vollanschluss (je cbm) 3,86
€ (bisher 3,64 €) Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm) 2,53
€ (bisher 2,39 €) Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm) 1,33 € (bisher 1,25 €), b)
die 17.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung
und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom
10.07.1987 in der vorgelegten Fassung, c)
den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren
Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 500.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 17. Nachtragssatzung
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage
beizufügen. Sachverhalt: Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen legt mit
dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2004 für
den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz
(KAG NW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NW), das Landeswassergesetz (LWG NW)
sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den
Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende
Einrichtung soll gem. den Vorschriften
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen
gestaltet sein. Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für
Kanalbenutzer” werden u.a. folgende Leistungen über die
Benutzungsgebühren abgegolten: ·
Unterhaltung
und Betrieb des Kanalnetzes, ·
Unterhaltung
und Betrieb der Sonderbauwerke, ·
Behandlung
der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband). Der
Gebührenausgleich kann nur durch eine Gebührenerhöhung um 6 % bei gleichzeitiger
Rücklagenentnahme in Höhe von 500.000 € erreicht werden. Die Gebühren
ändern sich gegenüber den zum 01.01.2002 festgesetzten Gebühren wie folgt:
Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen
führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat
sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.1998 978.605 31.12.1999
1.025.473 31.12.2000 1.308.408 31.12.2001 1.316.470 31.12.2002 1.233.532 Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das
Defizit des Jahres 2001 in Höhe von 38.597 € spätestens in der
Kalkulation 2004 und das Defizit des Jahres 2002 von 114.072 € spätestens
in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite 2001 und
2002 mit den Überschüssen der Jahre 1999 und 2000 sind in den Kalkulationen
2004 und 2005 keine Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus Vorjahren zu
berücksichtigen. Der verbliebene Überschuss des Jahres 2000 wurde bereits in
der Kalkulation 2003 durch die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 524.800
€ eingestellt. Die Gebührenkalkulation basiert auf
den Beschlüssen des Rates der Stadt vom 29.10.2001 zur “Einführung eines
getrennten Abwassergebühren-Maßstabes für Schmutz- und Regenwasser” und
vom 17.12.2001 zur Gebührenkalkulation 2002. Die Gebührenkalkulation 2004 ist
in ihrer Struktur gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2002 bzw. für 2003
unverändert. Der Straßenentwässerungsanteil, der in der Gebührenkalkulation
2002 mit 11,3 % (bis 2002 = 24 %) errechnet wurde, ändert sich in der
Kalkulation 2004 nicht. Die Rücklagenentnahme wird mit 500.000 €
berücksichtigt (Vorjahr = 524.800 €). Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden
Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2004 sorgfältig auf der
Basis der Vorjahresergebnisse und der
Entwicklung in 2003 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Der
Gebührenbedarf steigt um rd. 140.000 € (2 %). Bei nachfolgenden Ausgabepositionen
ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: ·
Das
Gutachten über die Ermittlung eines getrennten Abwassergebühren-Maßstabes
für Schmutz- und Regenwasser kommt zu dem Schluss, dass die Einführung
eines getrennten Gebührenmaßstabes aus Gründen der Rechtssicherheit zu
empfehlen ist. Die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr soll
durch ein Ingenieurbüro betreut und durchgeführt werden. Zur Ermittlung der
befestigten, an den Kanal angeschlossenen Grundstücksflächen wurde die Methode der Überfliegung gewählt.
Da sich die Auftragsvergabe erheblich
verzögert hat, wird die Überfliegung Anfang 2004 durchgeführt. Im Jahr 2004
sind 175.000 € neu veranschlagt. ·
Die
Erstattungen an den Städtischen Haushalt werden jährlich überprüft und
angepasst. Die Verwaltungskosten steigen insbesondere, weil die
Arbeitszeitanteile der MitarbeiterInnen der Kämmerei an die tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst wurden. · Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 110.000 € (+ 10 %) bei den Abschreibungen und um 60.000 € (+ 5 %) bei den Zinsen . Dies ist auf die weitere Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes i.V.m. der Kommunalabwasserverordnung zurückzuführen. Im Jahr 2003 wurden rd. 7,6 Mio. € und im Jahr 2004 rd. 5,6 Mio. € an Zugängen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, insbesondere in Dabringhausen und Außenbereichen von Wermelskirchen sowie um das “Projekt Große Dhünntalsperre”. Es wird auf die Anlage “Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten” verwiesen. · Der Kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin mit dem ab dem 01.01.2003 festgelegten Zinssatz von 5,0 % berechnet. Die Berechnung nach dem Durchschnitt der in den Jahren 1998 – 2002 aufgenommenen Darlehen ergibt einen Zins von 4,75 %. Da der durchschnittliche Zinssatz aller Darlehen des SAW 5,54 % beträgt und der Kalkulatorische Zinssatz im Jahr 2003 bereits unter diesem Wert festgelegt wurde, wurde der Kalkulatorische Zinssatz des Vorjahres nicht weiter gesenkt, sondern beibehalten. Auf Dauer kann der Kalkulatorische Zinssatz nicht niedriger festgesetzt werden als der Durchschnittszins aller Darlehen, da dem SAW hierdurch jährlich Verluste entstehen. Bereits bei der Umstellung der Kalkulatorischen Abschreibungen vom Wiederbeschaffungszeitwert auf den Anschaffungswert, wodurch ebenfalls Verluste entstehen, wurde darauf hingewiesen, dass mittelfristig eine Anpassung des Kalkulatorischen Zinssatzes erforderlich wird, um den Jahresverlust des SAW, der durch eine Eigenkapitalentnahme gedeckt wird, auszugleichen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Verringerung der Eigenkapitalquote durch die beiden genannten Maßnahmen zur Entlastung der Abgabenpflichtigen zu verfolgen ist. Eine Eigenkapitalquote von 30 – 40 % wird für den Abwasserbetrieb als ausreichend angesehen. Die Eigenkapitalquote des SAW liegt derzeit unverändert bei rd. 50 %. Zum Erhalt des Eigenkapitals sollte auf keinen Fall eine Reduzierung des Kalkulatorischen Zinssatzes unter 5,0 % erfolgen. · Die Umlage an den Wupperverband steigt um 134.000 € (5 %), während die Abwasserabgabe für Schmutzwasser, die ebenfalls über den Wupperverband erhoben wird, um 54.000 € (- 24 %) sinkt. Es wurden die Mitteilungen des Wupperverbandes zu den geplanten Wertzahlen 2004 und den Zuflusskontingenten und die Hochrechnung der angeschlossenen Einwohner für das Jahr 2004 berücksichtigt. Maßgeblich für die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr sind weitere Neuanschlüsse an den Kanal. · Die Abwasserabgabe für Niederschlagswasser reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 54.000 € (- 59 %) durch die Inanspruchnahme der Verrechnung von Baukosten mit der Abwasserabgabe und entsprechender Abgabefreiheit einzelner Netze. · Die Kostenerstattung der Arbeitsleistung der Kanalkolonne bemisst sich am Durchschnitt der Arbeitszeitaufzeichnungen der letzten drei Jahre. Am Jahresende 2004 erfolgt eine konkrete Abrechnung nach den Aufzeichnungen aus 2004. In die Planung ist eingeflossen, dass auch die Personalkosten im Zusammenhang mit Arbeiten an den Sinkkästen ab dem Jahr 2002 von der Stadt Wermelskirchen an den SAW erstattet werden. Maßgeblich für die Gebührenerhöhung der Kanalbenutzungsgebühren um 6 % ist der Rückgang der fiktiven Frischwassermenge um 40.000 cbm. Bei der Ermittlung der fiktiven Frischwassermenge werden die Gebühreneinnahmen für einen Teilanschluss bezogen auf Frischwassermengen eines Vollanschlusses umgerechnet. Durch die Umstellung im Rahmen der Gebührenkalkulation betragen die Gebühreneinnahmen beim Teilanschluss bezogen auf den Vollanschluss lediglich 65,6 %. Im Jahr 2001 wurden 80 % berechnet. Beim Jahresabschluss 2002 wurden durch die Umstellung rd. 60.000 fiktive cbm weniger veranlagt. Diese Entwicklung wurde bei der Gebührenkalkulation 2004 berücksichtigt. Nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis verbleiben nach
der geplanten Rücklagenentnahme für die Jahre 2003 und 2004 noch rd. 230.000
€, die für Zwecke der Gebührenminderung im Jahr 2005 eingesetzt werden
können. Der geringere Betrag im Jahr 2005 und die fehlende Rücklagenentnahme in
den Folgejahren wird zu weiteren Gebührenerhöhungen führen. Ohne die
Rücklagenentnahme würde die Gebühr im Jahr 2004 bereits 4,22 € für den
Vollanschluss betragen. Dieses stellt
eine Gebührensteigerung gegenüber dem Vorjahr von 16 % dar, so dass
nach fehlender Rücklagenentnahme von einer weiteren Gebührensteigerung von rd.
10 % ausgegangen werden kann. Bereits in der Sitzungsvorlage für die Gebührenkalkulation 2002 wurde unter Drucksachen-Nr. II/049/01 ausgeführt, dass langfristig auch nach der Gebührenerhöhung in 2002 weitere Erhöhungen notwendig sein werden. Durch die Umsetzung weiterer Kanalsanierungen und der Kommunalabwasserverordnung sind in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen im Kanalbereich vorgesehen, die zu einer Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten führen. Hierzu wurde bereits im Rahmen der Verabschiedung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ausgeführt, dass je 1,0 Mio. DM Investitionssumme mit einer weiteren Erhöhung von rd. 0,03 DM (0,015 €) zu rechnen ist. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2002 wurden dem
Werksausschuss und den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich
der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2002 wird auf diese Berichte
verwiesen. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2004 (Anlage 1) ·
Entwurf der 17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt
Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke
an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 (Anlage 2) ·
Ermittlung
der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3) ·
Abschlussergebnis
2002 (Anlage 4) ·
Ermittlung
der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 5)
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