Vorlage - RAT/0239/2003  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20/910-92/2
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
26.11.2003 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kalkulation Abwasser PDF-Dokument
Satzung Abwasser PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2004 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)      die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2004 wie folgt:

 

Vollanschluss (je cbm)                                                                 3,86 €  (bisher 3,64 €)

Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm)                                      2,53 €  (bisher 2,39 €)

Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm)                             1,33 €  (bisher 1,25 €),

 

b)      die  17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der vorgelegten Fassung,

 

c)      den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 500.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 17. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2004 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbesei­tigung für Kanalbenutzer" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NW), das Landeswassergesetz (LWG NW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll  gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u.a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

 

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

 

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

Der Gebührenausgleich kann nur durch eine Gebührenerhöhung um 6 % bei gleichzeitiger Rücklagenentnahme in Höhe von 500.000 € erreicht werden. Die Gebühren ändern sich gegenüber den zum 01.01.2002 festgesetzten Gebühren wie folgt:

 

Einsatzart

Gebühren ab 01.01.2002

Gebühren ab 01.01.2004

Veränderung

Vollanschluss

3,64 €

3,86 €

+ 0,22 €

Teilanschluss Schmutzwasser

2,39 €

2,53 €

+ 0,14 €

Teilanschluss Niederschlagswasser

1,25 €

1,33 €

+ 0,08 €

 


Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro  

31.12.1998                                                                                                                        978.605

31.12.1999                                                                                                                                                                                                                                         1.025.473

31.12.2000                                                                                                                     1.308.408

31.12.2001                                                                                                                     1.316.470

31.12.2002                                                                                                                     1.233.532

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2001 in Höhe von 38.597 € spätestens in der Kalkulation 2004 und das Defizit des Jahres 2002 von 114.072 € spätestens in der Kalkulation 2005 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite 2001 und 2002 mit den Überschüssen der Jahre 1999 und 2000 sind in den Kalkulationen 2004 und 2005 keine Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus Vorjahren zu berücksichtigen. Der verbliebene Überschuss des Jahres 2000 wurde bereits in der Kalkulation 2003 durch die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 524.800 € eingestellt.

 

Die Gebührenkalkulation basiert auf den Beschlüssen des Rates der Stadt vom 29.10.2001 zur “Einführung eines getrennten Abwassergebühren-Maßstabes für Schmutz- und Regenwasser” und vom 17.12.2001 zur Gebührenkalkulation 2002. Die Gebührenkalkulation 2004 ist in ihrer Struktur gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2002 bzw. für 2003 unverändert. Der Straßenentwässerungs­anteil, der in der Gebührenkalkulation 2002 mit 11,3 % (bis 2002 = 24 %) errechnet wurde, ändert sich in der Kalkulation 2004 nicht. Die Rücklagenentnahme wird mit 500.000 € berücksichtigt (Vorjahr = 524.800 €).

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2004 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2003 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt um rd. 140.000 € (2 %). Bei nachfolgenden Ausgabepositionen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

 

·         Das Gutachten über die Ermittlung eines getrennten Abwassergebühren-Maßstabes für Schmutz- und Regenwasser kommt zu dem Schluss, dass die Einführung eines getrennten Gebührenmaßstabes aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen ist. Die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr soll durch ein Ingenieurbüro betreut und durchgeführt werden. Zur Ermittlung der befestigten, an den Kanal angeschlossenen Grundstücksflächen  wurde die Methode der Überfliegung gewählt. Da sich die Auftragsvergabe  erheblich verzögert hat, wird die Überfliegung Anfang 2004 durchgeführt. Im Jahr 2004 sind 175.000 € neu veranschlagt.

 

·         Die Erstattungen an den Städtischen Haushalt werden jährlich überprüft und angepasst. Die Verwaltungskosten steigen insbesondere, weil die Arbeitszeitanteile der MitarbeiterInnen der Kämmerei an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wurden.

 

·         Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 110.000 € (+ 10 %) bei den  Abschreibungen und um 60.000  € (+ 5 %) bei den Zinsen . Dies ist auf die weitere Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes i.V.m. der Kommunalabwasserverordnung zurückzuführen. Im Jahr 2003 wurden rd. 7,6 Mio. € und im Jahr 2004 rd. 5,6 Mio. € an Zugängen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, insbesondere in Dabringhausen und  Außenbereichen von Wermelskirchen sowie um das “Projekt Große Dhünntalsperre”. Es wird auf die Anlage “Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten” verwiesen.


·         Der Kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin mit dem ab dem 01.01.2003 festgelegten Zinssatz von 5,0 % berechnet. Die Berechnung nach dem Durchschnitt der in den Jahren 1998 – 2002 aufgenommenen Darlehen ergibt einen Zins von 4,75 %. Da der durch­schnittliche Zinssatz aller Darlehen des SAW 5,54 % beträgt und der Kalkulatorische Zinssatz im Jahr 2003 bereits unter diesem Wert festgelegt wurde, wurde der Kalkula­torische Zinssatz des Vorjahres nicht weiter gesenkt, sondern beibehalten. Auf Dauer kann der Kalkulatorische Zinssatz nicht niedriger festgesetzt werden als der Durchschnitts­zins aller Darlehen, da dem SAW hierdurch jährlich Verluste entstehen. Bereits bei der Umstellung der Kalkulatorischen Abschreibungen vom Wiederbeschaffungszeitwert auf den Anschaffungswert, wodurch ebenfalls Verluste entstehen, wurde darauf hingewiesen, dass mittelfristig eine Anpassung des Kalkulatorischen Zinssatzes erforderlich wird, um den Jahresverlust des SAW, der durch eine Eigenkapitalentnahme gedeckt wird, auszugleichen.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Verringerung der Eigenkapitalquote durch die beiden genannten Maßnahmen zur Entlastung der Abgabenpflichtigen zu verfolgen ist. Eine Eigenkapitalquote von 30 – 40 % wird für den Abwasserbetrieb als ausreichend angesehen. Die Eigenkapitalquote des SAW liegt derzeit unverändert bei rd. 50 %. Zum Erhalt des Eigenkapitals sollte auf keinen Fall eine Reduzierung des Kalkulatorischen Zinssatzes unter 5,0 % erfolgen.

 

·         Die Umlage an den Wupperverband steigt um 134.000 € (5 %), während die Abwasserabgabe für Schmutzwasser, die ebenfalls über den Wupperverband erhoben wird, um 54.000 € (- 24 %) sinkt.  Es wurden die Mitteilungen des Wupperverbandes zu den geplanten Wertzahlen 2004 und den Zuflusskontingenten und die Hochrechnung der angeschlossenen Einwohner für das Jahr 2004 berücksichtigt. Maßgeblich für die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr sind weitere Neuanschlüsse an den Kanal.

 

·         Die Abwasserabgabe für Niederschlagswasser  reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 54.000 € (- 59 %) durch die Inanspruchnahme der Verrechnung von Baukosten mit der Abwasserabgabe und entsprechender Abgabefreiheit einzelner Netze.

 

·         Die Kostenerstattung der Arbeitsleistung der Kanalkolonne bemisst sich am Durchschnitt der Arbeitszeitaufzeichnungen der letzten drei Jahre. Am Jahresende 2004 erfolgt eine konkrete Abrechnung nach den Aufzeichnungen aus 2004. In die Planung ist eingeflossen, dass auch die Personalkosten im Zusammenhang mit Arbeiten an den Sinkkästen ab dem Jahr 2002 von der Stadt Wermelskirchen an den SAW erstattet werden.

 

Maßgeblich für die Gebührenerhöhung der Kanalbenutzungsgebühren um 6 % ist der Rückgang der fiktiven Frischwassermenge um 40.000 cbm. Bei der Ermittlung der fiktiven Frischwassermenge werden die Gebühreneinnahmen für einen Teilanschluss bezogen auf Frischwassermengen eines Vollanschlusses umgerechnet. Durch die Umstellung im Rahmen der Gebührenkalkulation betragen die Gebühreneinnahmen beim Teilanschluss bezogen auf den Vollanschluss lediglich 65,6 %. Im Jahr 2001 wurden 80 % berechnet. Beim Jahres­abschluss 2002 wurden durch die Umstellung rd. 60.000 fiktive cbm weniger veranlagt. Diese Entwicklung wurde bei der Gebührenkalkulation 2004 berücksichtigt.

 

Nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis verbleiben nach der geplanten Rücklagenentnahme für die Jahre 2003 und 2004 noch rd. 230.000 €, die für Zwecke der Gebührenminderung im Jahr 2005 eingesetzt werden können. Der geringere Betrag im Jahr 2005 und die fehlende Rücklagenentnahme in den Folgejahren wird zu weiteren Gebührenerhöhungen führen. Ohne die Rücklagenentnahme würde die Gebühr im Jahr 2004 bereits 4,22 € für den Vollanschluss betragen.  Dieses  stellt  eine  Gebührensteigerung  gegenüber dem Vorjahr von 16 % dar, so dass nach fehlender Rücklagenentnahme von einer weiteren Gebührensteigerung von rd. 10 % ausgegangen werden kann.

 


Bereits in der Sitzungsvorlage für die Gebührenkalkulation 2002 wurde unter Drucksachen-Nr. II/049/01 ausgeführt, dass langfristig auch nach der Gebührenerhöhung in 2002 weitere Erhöhungen notwendig sein werden. Durch die Umsetzung weiterer Kanalsanierungen und der Kommunal­abwasserverordnung sind in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen im Kanalbereich vorgesehen, die zu einer Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten führen. Hierzu wurde bereits im Rahmen der Verabschiedung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ausgeführt, dass je 1,0 Mio. DM Investitionssumme mit einer weiteren Erhöhung von rd. 0,03 DM (0,015 €) zu rechnen ist.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2002 wurden dem Werksausschuss und den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2002 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 (Anlage 1)

·         Entwurf der 17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 (Anlage 2)

·         Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)

·         Abschlussergebnis 2002 (Anlage 4)

·         Ermittlung der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 5)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Abwasser (39 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 2 2 Satzung Abwasser (24 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0239/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 17. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0243/2003   Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0234/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0235/2004   Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987   Städtischer Abwasserbetrieb   BVO Abwasserbetrieb