Herr Stubenrauch erläutert den
Beschlussvorschlag, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem
Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt
wird. Der im Erfolgsplan dargestellte Verlust für das Jahr 2004 entsteht
insbesondere durch die Umstellung der Abschreibungsbasis vom
Wiederbeschaffungszeitwert auf den Anschaffungswert im Rahmen der
Gebührenkalkulation. Ab dem Wirtschaftsjahr 2002 wurde diese Umstellung
vorgenommen, um die notwendige Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren etwas
abzumildern. Aufgrund der hohen Eigenkapitalquote des Abwasserbetriebes von 50
% sind Verluste in einem gewissen Rahmen über einen längeren Zeitraum möglich. Zum Vermögensplan ist auszuführen,
dass gegenüber dem Wirtschaftsplan 2003 die geplanten Kreditaufnahmen um 27,7 %
niederiger liegen. In den weiteren Jahren 2006 und 2007 der Finanzplanung
werden sich die Baukosten aufgrund der
fortschreitenden Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verringern. Damit
geht der Kreditbedarf zurück. Für die Planjahre 2005 bis 2007 ergibt
sich eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 5.407.000 €. Die
Neuverschuldung ist mit der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes vereinbar. Stadtverordneter Fürsich (SPD) dankt der
Verwaltung für die Ausführungen zur Sitzungsvorlage. Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und den Finanzplan des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2004 in der Fassung des vorgelegten
Entwurfes festzustellen. Der Rat der Stadt beschließt, dass ein
negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von 300.000 €
durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Eine Ausfertigung der Feststellungsseite
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage
beizufügen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig |
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