Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und den Finanzplan des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2004 in der Fassung des vorgelegten
Entwurfes fest. Der Rat der Stadt beschließt, dass ein
negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von 300.000 €
durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Eine Ausfertigung der
Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: AllgemeinesGemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 15.09.1997 wird
die Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform
geführt. Nach der Betriebssatzung führt
der Eigenbetrieb den Namen: “Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen”. Der Eigenbetrieb ist nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.06.1988 (GV.NW.1988 S.324) zu führen. Nach § 14 der EigVO ist für den
Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen
besteht: - Erfolgsplan - Vermögensplan - Stellenübersicht. Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr
2004 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und dem
Entwurf des Haushaltes 2004 als Anlage (s. Heft Erläuterungen und Anlagen)
beigefügt. Eine Stellenübersicht entfällt. Die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes beruhen auf der
Grundlage der kaufmännischen Buchführung. Für den Eigenbetrieb ist eine Gewinn-
und Verlustrechnung und eine
Schlussbilanz zu erstellen. Städtischer HaushaltIm Städtischen Haushalt sind die Personalausgaben,
Geschäftsausgaben und Inneren Verrechnungen berücksichtigt. In Höhe dieser
Kosten erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb. Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2004 ErfolgsplanIm Erfolgsplan (S. 167- 176 des Heftes “Erläuterungen
zum Entwurf des Haushaltsplanes 2004 und Anlagen”) wurden alle Erträge
und Aufwendungen aufgenommen und das Jahresergebnis (Verlust) ermittelt. Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 weist als
Jahresergebnis einen Verlust in Höhe von 251.100 € (S. 170 Ziffer 10).
Auf Seite 176 ist die Ermittlung des Jahresergebnisses durch Feststellung und
Summierung der Abweichungen zwischen Eigenbetrieb und Kommunalabgabengesetz
(KAG) gegengerechnet. Der Verlust für das Jahr 2004 entsteht insbesondere durch
die Umstellung der Abschreibungsbasis vom Wiederbeschaffungszeitwert auf den
Anschaffungswert im Rahmen der Gebührenkalkulation.
Diese Umstellung wurde ab dem Wirtschaftsjahr 2002 vorgenommen, um die
notwendige Gebührenerhöhung bei den Kanalbenutzungsgebühren etwas zu mildern. Die Werkleitung hat dem
Werksausschuss und dem Rat der Stadt diesen Vorschlag unterbreitet, da die hohe
Eigenkapitalquote des Abwasserbetriebes von 50 % Verluste in einem gewissen
Rahmen über einen längeren Zeitraum möglich macht. Der Verlust soll vom
Abwasserbetrieb durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage getragen werden. Gem.
§ 4 der Eigenbetriebsverordnung hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse
zum Jahresabschluss 2004 (in 2005) über die Gewinnverwendung bzw. die Deckung
eines Verlustes zu entscheiden. Die Entscheidung des Rates darüber, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust)
durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden soll, muss spätestens
bis zum 31.12.2004 fallen. Aus diesem Grunde wird dieser Ratsbeschluss direkt
mit dem Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes verbunden. Da der
Jahresverlust sich im Ergebnis gegenüber der Planung verändern wird, soll der
Beschluss eine gewisse Bandbreite abdecken, indem ein Verlust bis zu einem
Betrag von 300.000 € durch
Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Dies entspricht der
Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2003. VermögensplanDer Vermögensplan (S. 177 - 192 des Erläuterungsheftes zum
Haushaltsplan 2004) enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben. Auf
der Ausgabenseite sind insbesondere die Baumaßnahmen im Rahmen der
Abwasserbeseitigung aufgeführt. Zum Zwecke der besseren Orientierung erfolgte
eine Aufteilung der Maßnahmen nach Ortsteilen/Ortsbereichen/Sanierungsmaßnahmen. Schwerpunkte auf der Ausgabenseite sind die Baumaßnahmen im
Ortsteil Dabringhausen und den Wermelskirchener Außenortschaften sowie die Tilgungsleistungen für aufgenommene
Kredite. Aus dem Wirtschaftsjahr 2003 sind insbesondere folgende
Maßnahmen in das Wirtschaftsjahr 2004 verschoben bzw. z. T. neu veranschlagt: Bereich Schürholz, Verbindungssammler Butscheider Berg,
Mühlenstraße/Odderbach, Ketzberg, Lüffringhausen, Bereich Eckringhausen,
Hoffnung, Vorderhufe, Hinterhufe, RRB Pohlhausen-Ost, Drosselumstellung RÜB
Wirtsmühle, Eipringhausen-Süd. Für 2004 sind folgende neue Maßnahmen im Vermögensplan
aufgenommen: RRB Herrlinghausen-Ost, Emminghausen, Forthausen,
Buchholzen, Süppelbach, Well, Am Mühlenteich/Habenichts und Rückhaltung im
Bereich Eifgenbach. Bei einer ganzen Reihe von Maßnahmen sind erstmals
Planungskosten berücksichtigt. Zur detaillierten Darstellung der Einzelmaßnahmen wird auf den
Finanzplan verwiesen. Aus diesem sind auch jeweils der Gesamtausgabebedarf, die
Fälligkeiten der Ausgaben in den einzelnen Wirtschaftsjahren und die
Finanzierungsmittel ersichtlich. Die Kanalisation im Einzugsbereich Große Dhünntalsperre
erfolgt in einem gemeinsamen Projekt zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem
Wupperverband. Sowohl der Wupperverband als auch die Stadt Wermelskirchen
stellen hierzu je einen Mitarbeiter ab, der sich ausschließlich mit diesem
Projekt beschäftigt. Nach dem mit dem Wupperverband geschlossenen Vertrag
finanziert der Wupperverband die Kanalisationsmaßnahmen. Der Städtische
Abwasserbetrieb beteiligt sich in Höhe der zu veranlagenden
Kanalanschlussbeiträge an den Baukosten und leitet diese an den Wupperverband
weiter. Die entsprechende Veranschlagung ist
aus dem Finanzplan (Seite 198 des Erläuterungsheftes zum Haushaltsplan
2004) ersichtlich. Der Wupperverband wird das Eigentum an den Kanälen auf den
Städtischen Abwasserbetrieb übertragen. Auf die bisher erfolgten Informationen
wird verwiesen. Auf der Einnahmenseite sind u.a. die Kanalanschlussbeiträge,
Zuschüsse, Abschreibungen auf das Anlagevermögen, eine Entnahme aus der
Gebührenausgleichsrücklage, Kreditaufnahmen sowie das Ergebnis des
Erfolgsplanes (Verlust) berücksichtigt. Zu den Krediten ist festzustellen, dass der Abwasserbetrieb
(bis auf wenige zweckgebundene) den größten Teil der Kredite des Städtischen
Haushaltes zum 01.01.1998 übernommen und hieraus im Erfolgsplan die
Zinsbelastungen und im Vermögensplan die Tilgungsbelastungen zu tragen hat.
Damit wurde der Empfehlung der Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft gefolgt und auf eine alternativ denkbare, geringere
Kreditzuordnung, bei gleichzeitiger Berücksichtigung einer vom Abwasserbetrieb
zu erwirtschaftenden Eigenkapitalverzinsung, die als Gewinn an den Städtischen
Haushalt abzuführen wäre, verzichtet. Das erreichbare Ergebnis ist letztlich
das Gleiche. Die Kreditneuaufnahmen liegen mit 4.076.400 €
gegenüber dem Wirtschaftsplan 2003 mit 5.638.000 € um 1.561.600 €
(27,7%) niedriger. Dies ist mit der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes
vereinbar. Im Jahre 2003 werden die Kreditaufnahmen durch das Verschieben von
Baumaßnahmen nach 2004 nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. Es werden, wie bereits in der Vergangenheit, möglichst
zinsgünstige Kredite für Abwassermaßnahmen aus dem Programm “Initiative
für nachhaltige und ökologische Wasserwirtschaft in NRW” sowie aus dem
“Infrastrukturprogramm” der Kreditanstalt für Wiederaufbau
beantragt. Hierdurch können die Zinsbelastungen für die Zukunft gegenüber einer
ausschließlichen Aufnahme von “normalen” Kommunaldarlehen erheblich
reduziert werden. Dies wirkt sich zum einen positiv auf die im Erfolgsplan zu
berücksichtigenden Zinsleistungen und auch in der Gebührenkalkulation auf den
kalkulatorischen Durchschnittszinssatz zum Vorteil der Gebührenpflichtigen aus.
Der kalkulatorische Zinssatz beträgt für 2004, gegenüber
2003 unverändert, 5,0 %. Zum Vermögensplan wird im Übrigen auf die Erläuterungen verwiesen
(S. 184 - 192 des Erläuterungsheftes zum Haushaltsplan). StellenübersichtEine Stellenübersicht entfällt, da gemäß § 7 Abs. 1 der
Betriebssatzung der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen kein eigenes
Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des
Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet
der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Wermelskirchen. Die Erstattungsbeträge
sind im Einzelnen auf Seite A 75 des Vorberichts zum Haushaltsplan 2004
ersichtlich. FinanzplanDer Finanzplan (S. 193 - 199 des Erläuterungsheftes zum
Haushaltsplan 2004) enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben des
Wirtschaftsjahres 2004, des Vorjahres 2003 und die Planung für die Jahre 2005 -
2007. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für 2004
deckungsgleich. Entsprechend dem Vermögensplan erfolgt zur besseren
Orientierung auch im Finanzplan eine Aufteilung der Maßnahmen nach
Ortsteilen/Ortsbereichen/Sanierungsmaßnahmen. Für 2004 sind an Baukosten 4.858.000 Euro berücksichtigt.
Durch das Verschieben von Baumaßnahmen sind im Finanzplan für 2005 Baukosten in
Höhe von 5.203.000 € veranschlagt.
In den weiteren Planjahren 2006 und 2007 verringert sich die Höhe der Baukosten
aufgrund der fortschreitenden Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und
der Kommunalabwasserverordnung auf 2.949.000 € in 2006 und 2.551.000
€ in 2007. Damit geht auch der Kreditbedarf zurück. Die Neuverschuldung ist erheblich. So ergibt sich für die
Planungsjahre 2005 – 2007 eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von
5.407.000 €. Hierbei sind die Tilgungsleistungen vorab abgezogen. Die Neuverschuldung ist mit
der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes vereinbar. Nach Umsetzung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes werden sich die Kreditaufnahmen in der Zukunft
wesentlich verringern. Diese Entwicklung zeichnet sich bereits ab dem Jahr 2006
ab. GebührenkalkulationenDie Kalkulation der Gebühren hat, unabhängig von der
Rechtsform des Abwasserbetriebes, nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu
erfolgen. Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum Wirtschaftsplan, die auf
Seite 176 des Erläuterungsheftes zum Haushaltsplan 2004 dargestellt sind. Bezüglich der Gebührenkalkulationen für 2004 wird auf die
gesonderten Sitzungsvorlagen und die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwiesen
(S. 171 des Erläuterungsheftes zum Haushaltsplan 2004). Anlage/n: keine – s. aber Wirtschaftsplan im
Erläuterungsheft des Städtischen Haushaltes (S. 165 – 200)
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