Vorlage - RAT/0268/2003  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2004
einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
26.11.2003 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt den

 

            Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und den Finanzplan des

            Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2004

 

in der Fassung des vorgelegten Entwurfes fest.

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird.

 

Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 15.09.1997 wird die Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt.  Nach der Betriebssatzung führt der Eigenbetrieb den Namen:

 

“Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen”.

 

Der Eigenbetrieb ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.06.1988 (GV.NW.1988 S.324) zu führen. Nach § 14 der EigVO ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen besteht:

 

-           Erfolgsplan

-           Vermögensplan

-           Stellenübersicht.

 

Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2004 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und dem Entwurf des Haushaltes 2004 als Anlage (s. Heft Erläuterungen und Anlagen) beigefügt. Eine Stellenübersicht entfällt.

 

Die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes beruhen auf der Grundlage der kaufmännischen Buchführung. Für den Eigenbetrieb ist eine Gewinn- und  Verlustrechnung und eine Schlussbilanz zu erstellen.

 

 

Städtischer Haushalt

 

Im Städtischen Haushalt sind die Personalausgaben, Geschäftsausgaben und Inneren Verrechnungen berücksichtigt. In Höhe dieser Kosten erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb.

 

 

 

 

 

Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2004

 

 

Erfolgsplan

 

Im Erfolgsplan (S. 167- 176 des Heftes “Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2004 und Anlagen”) wurden alle Erträge und Aufwendungen aufgenommen und das Jahresergebnis (Verlust) ermittelt.

 

Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 weist als Jahresergebnis einen Verlust in Höhe von 251.100 € (S. 170 Ziffer 10). Auf Seite 176 ist die Ermittlung des Jahresergebnisses durch Feststellung und Summierung der Abweichungen zwischen Eigenbetrieb und Kommunal­abgabengesetz (KAG) gegengerechnet.

 

Der Verlust für das Jahr 2004 entsteht insbesondere durch die Umstellung der Abschreibungsbasis vom Wiederbeschaffungszeitwert auf den Anschaffungswert  im Rahmen der Gebühren­kalkulation. Diese Umstellung wurde ab dem Wirtschaftsjahr 2002 vorgenommen, um die notwendige Gebührenerhöhung bei den Kanalbenutzungsgebühren  etwas zu mildern. Die Werkleitung hat dem Werksausschuss und dem Rat der Stadt diesen Vorschlag unterbreitet, da die hohe Eigenkapitalquote des Abwasserbetriebes von 50 % Verluste in einem gewissen Rahmen über einen längeren Zeitraum möglich macht. Der Verlust soll vom Abwasserbetrieb durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage getragen werden. Gem. § 4 der Eigenbetriebsver­ordnung hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2004 (in 2005) über die Gewinnverwendung bzw. die Deckung eines Verlustes zu entscheiden. Die Entscheidung des Rates darüber, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden soll, muss spätestens bis zum 31.12.2004 fallen. Aus diesem Grunde wird dieser Ratsbeschluss direkt mit dem Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes verbunden. Da der Jahresverlust sich im Ergebnis gegenüber der Planung verändern wird, soll der Beschluss eine gewisse Bandbreite abdecken, indem ein Verlust bis zu einem Betrag von 300.000 €  durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Dies entspricht der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2003.

 

 

Vermögensplan

 

Der Vermögensplan (S. 177 - 192 des Erläuterungsheftes zum Haushaltsplan 2004) enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben. Auf der Ausgabenseite sind insbesondere die Baumaßnahmen im Rahmen der Abwasserbeseitigung aufgeführt. Zum Zwecke der besseren Orientierung erfolgte eine Aufteilung der Maßnahmen nach Ortsteilen/Ortsbereichen/­Sanierungsmaßnahmen.

 

Schwerpunkte auf der Ausgabenseite sind die Baumaßnahmen im Ortsteil Dabringhausen und den Wermelskirchener Außenortschaften sowie  die Tilgungsleistungen für aufge­nommene Kredite.

 

Aus dem Wirtschaftsjahr 2003 sind insbesondere folgende Maßnahmen in das Wirtschaftsjahr 2004 verschoben bzw. z. T. neu veranschlagt:

 

Bereich Schürholz, Verbindungssammler Butscheider Berg, Mühlenstraße/Odderbach, Ketz­berg, Lüffringhausen, Bereich Eckringhausen, Hoffnung, Vorderhufe, Hinterhufe, RRB Pohlhausen-Ost, Drosselumstellung RÜB Wirtsmühle, Eipringhausen-Süd. 

 

Für 2004 sind folgende neue Maßnahmen im Vermögensplan aufgenommen:

RRB Herrlinghausen-Ost, Emminghausen, Forthausen, Buchholzen, Süppelbach, Well, Am Mühlenteich/Habenichts und Rückhaltung im Bereich Eifgenbach.

 

Bei einer ganzen Reihe von Maßnahmen sind erstmals Planungskosten berücksichtigt.

Zur detaillierten Darstellung der Einzelmaßnahmen wird auf den Finanzplan verwiesen. Aus diesem sind auch jeweils der Gesamtausgabebedarf, die Fälligkeiten der Ausgaben in den einzelnen Wirtschaftsjahren und die Finanzierungsmittel ersichtlich.

 

Die Kanalisation im Einzugsbereich Große Dhünntalsperre erfolgt in einem gemeinsamen Projekt zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Wupperverband.

Sowohl der Wupperverband als auch die Stadt Wermelskirchen stellen hierzu je einen Mitarbeiter ab, der sich ausschließlich mit diesem Projekt beschäftigt. Nach dem mit dem Wupperverband geschlossenen Vertrag finanziert der Wupperverband die Kanalisationsmaßnahmen. Der Städtische Abwasserbetrieb beteiligt sich in Höhe der zu veranlagenden Kanalanschlussbeiträge an den Baukosten und leitet diese an den Wupperverband weiter. Die entsprechende Veranschlagung ist  aus dem Finanzplan (Seite 198 des Erläuterungsheftes zum Haushaltsplan 2004) ersichtlich. Der Wupperverband wird das Eigentum an den Kanälen auf den Städtischen Abwasserbetrieb übertragen. Auf die bisher erfolgten Informationen wird verwiesen.

 

Auf der Einnahmenseite sind u.a. die Kanalanschlussbeiträge, Zuschüsse, Abschreibungen auf das Anlagevermögen, eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage, Kreditaufnahmen sowie das Ergebnis des Erfolgsplanes (Verlust) berücksichtigt.

 

Zu den Krediten ist festzustellen, dass der Abwasserbetrieb (bis auf wenige zweckgebundene) den größten Teil der Kredite des Städtischen Haushaltes zum 01.01.1998 übernommen und hieraus im Erfolgsplan die Zinsbelastungen und im Vermögensplan die Tilgungsbelastungen zu tragen hat. Damit wurde der Empfehlung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft gefolgt und auf eine alternativ denkbare, geringere Kreditzuordnung, bei gleichzeitiger Berücksichtigung einer vom Abwasserbetrieb zu erwirtschaftenden Eigenkapitalverzinsung, die als Gewinn an den Städtischen Haushalt abzuführen wäre, verzichtet. Das erreichbare Ergebnis ist letztlich das Gleiche.

 

Die Kreditneuaufnahmen liegen mit 4.076.400 € gegenüber dem Wirtschaftsplan 2003 mit 5.638.000 € um 1.561.600 € (27,7%) niedriger. Dies ist mit der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes vereinbar. Im Jahre 2003 werden die Kreditaufnahmen durch das Verschieben von Baumaßnahmen nach 2004 nicht in voller Höhe in Anspruch genommen.

 

Es werden, wie bereits in der Vergangenheit, möglichst zinsgünstige Kredite für Abwassermaßnahmen aus dem Programm “Initiative für nachhaltige und ökologische Wasserwirtschaft  in NRW” sowie aus dem “Infrastrukturprogramm” der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt. Hierdurch können die Zinsbelastungen für die Zukunft gegenüber einer ausschließlichen Aufnahme von “normalen” Kommunaldarlehen erheblich reduziert werden. Dies wirkt sich zum einen positiv auf die im Erfolgsplan zu berücksichtigenden Zinsleistungen und auch in der Gebührenkalkulation auf den kalkulatorischen Durchschnittszinssatz zum Vorteil der Gebührenpflichtigen aus.

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt für 2004, gegenüber 2003 unverändert,   5,0 %.

 

Zum Vermögensplan wird im Übrigen auf die Erläuterungen verwiesen (S. 184 - 192 des Erläuterungsheftes zum Haushaltsplan).

 

 

Stellenübersicht

 

Eine Stellenübersicht entfällt, da gemäß § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen kein eigenes Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Wermelskirchen. Die Erstattungsbeträge sind im Einzelnen auf Seite A 75 des Vorberichts zum Haushaltsplan 2004 ersichtlich.

 

 

Finanzplan

 

Der Finanzplan (S. 193 - 199 des Erläuterungsheftes zum Haushaltsplan 2004) enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2004, des Vorjahres 2003 und die Planung für die Jahre 2005 - 2007. Die Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für 2004 deckungsgleich. Entsprechend dem Vermögensplan erfolgt zur besseren Orientierung auch im Finanzplan eine Aufteilung der Maßnahmen nach Ortsteilen/Ortsbereichen/Sanierungsmaßnahmen.

 

Für 2004 sind an Baukosten 4.858.000 Euro berücksichtigt. Durch das Verschieben von Baumaßnahmen sind im Finanzplan für 2005 Baukosten in Höhe von  5.203.000 € veranschlagt. In den weiteren Planjahren 2006 und 2007 verringert sich die Höhe der Baukosten aufgrund der fortschreitenden Umsetzung des Abwasserbe­seiti­gungskonzeptes und der Kommunalab­wasserverordnung auf 2.949.000 € in 2006 und 2.551.000 € in 2007. Damit geht auch der Kreditbedarf zurück.

 

Die Neuverschuldung ist erheblich. So ergibt sich für die Planungsjahre 2005 – 2007 eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von 5.407.000 €. Hierbei sind die Tilgungsleistungen  vorab abgezogen. Die Neuverschuldung ist mit der Leistungsfähigkeit des Abwasserbetriebes vereinbar. Nach Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes werden sich die Kreditauf­nahmen in der Zukunft wesentlich verringern. Diese Entwicklung zeichnet sich bereits ab dem Jahr 2006 ab.

 

 

Gebührenkalkulationen

 

Die Kalkulation der Gebühren hat, unabhängig von der Rechtsform des Abwasserbetriebes, nach dem Kommunalab­gabengesetz (KAG) zu erfolgen. Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum Wirtschaftsplan, die auf Seite 176 des Erläuterungsheftes zum Haushaltsplan 2004 dargestellt sind.

Bezüglich der Gebührenkalkulationen für 2004 wird auf die gesonderten Sitzungsvorlagen und die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwiesen (S. 171 des Erläuterungsheftes zum Haushalts­plan 2004).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

keine –

s. aber Wirtschaftsplan im Erläuterungsheft des Städtischen Haushaltes (S. 165 – 200)

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift