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 Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt (mit 3 Enthaltungen der SPD Fraktion und 2 Enthaltungen von Bündnis 90/Die Grünen) den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und der gestalterischen Festsetzungen gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB öffentlich auszulegen. 
 
 
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