Die Werkleitung trägt die Problematik
des Übernahmerisikos bei privaten Sammelleitungen und die geplante zukünftige
Verfahrensweise (Mindeststandard) vor. Stadtverordneter Klophaus (SPD) befürwortet
die geplante Einführung von Mindeststandards, ist jedoch der Auffassung, dass
dies nicht, wie von der Werkleitung vorgeschlagen, durch eine ermessensbindende
Richtlinie geregelt werden kann. Vielmehr sei die Regelung in der
Abwassersatzung zu verankern, um dem Bürger eine größere Rechtssicherheit zu
geben. Er stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass
eine Änderung der Satzung vorgenommen wird. Frau Alsdorf führt dazu aus, dass die
Werkleitung die Möglichkeit, eine diesbezügliche Regelung in die Satzung
aufzunehmen, geprüft hat. Sie sei jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass eine
ermessensbindende Richtlinie ausreichend sei. Mit der erstmaligen Anwendung
einer solchen Richtlinie erhält diese Außenwirkung. Aufgrund des Grundsatzes
der Gleichbehandlung (Art. 3 Grundgesetz) hat der Bürger ein Recht darauf, dass
die Richtlinie immer wieder zur Anwendung gelangt. Der Schutz des Bürgers ist
also auch hier hoch. Stadtverordneter Paas (WNK) fragt
anhand eines konkreten Falles, in dem Kunststoffrohre für die Herstellung eines
gemeinsamen Anschlusses benutzt worden sind, nach, ob diese nunmehr durch
Steinzeugrohre auszutauschen sind. Herr Tesche führt dazu aus, dass die
Mindeststandards nur für die Zukunft, nicht aber für bereits vorhandene
Anschlussleitungen Anwendung finden werden. Sachkundiger Bürger Mandlera (F.D.P.)
erläutert den Sinn und Zweck der Richtlinie und befürwortet die Einführung der
Mindeststandards. Er fragt jedoch an, warum nur Steinzeugrohre als
Mindeststandard verlangt werden. Herr Tesche sagt zu, die Formulierung
“Steinzeug oder gleichwertig” in die Richtlinie aufzunehmen. Die Werkleitung schlägt vor, dass die
Abwassersatzung (TOP 7) in der vorgelegten Form beschlossen bleibt. Der Antrag des Werksausschusses, die
Mindeststandards in der Satzung aufzunehmen, soll nochmals in der Werkleitung
geprüft werden. In einer der nächsten Sitzungen wird die Werkleitung eine
Sitzungsvorlage zu einer entsprechenden Satzungsänderung vorlegen. Die Mindeststandards sind von der
Werkleitung eingebracht worden, da sie sich selbst an eine bestimmte
Verfahrensweise binden möchte. Insofern bittet sie, bis zur Verankerung der
Regelung in der Satzung, die Richtlinie zu beschließen, um zwischenzeitlich
eine eindeutige Regelung zu haben. Der Werksausschuss nimmt den von der
Werkleitung dargestellten Sachverhalt zum Übernahmerisiko bei privaten
Sammelleitungen zur Kenntnis. Er beschließt, die vorgetragene Verfahrensweise
als Richtlinie, an die der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen bei
Entscheidungen über das Zulassen eines gemeinsamen Hausanschlusses gebunden
ist. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig |
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