Auszug - Entscheidung zur künftigen Verfahrensweise bei gemeinsamen Grundstücksanschlüssen  

 
 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 10
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0179/2003 Entscheidung zur künftigen Verfahrensweise bei gemeinsamen Grundstücksanschlüssen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Werkleitung trägt die Problematik des Übernahmerisikos bei privaten Sammelleitungen und die geplante zukünftige Verfahrensweise (Mindeststandard) vor

Die Werkleitung trägt die Problematik des Übernahmerisikos bei privaten Sammelleitungen und die geplante zukünftige Verfahrensweise (Mindeststandard) vor.

 

Stadtverordneter Klophaus (SPD) befürwortet die geplante Einführung von Mindeststandards, ist jedoch der Auffassung, dass dies nicht, wie von der Werkleitung vorgeschlagen, durch eine ermessensbindende Richtlinie geregelt werden kann. Vielmehr sei die Regelung in der Abwassersatzung zu verankern, um dem Bürger eine größere Rechtssicherheit zu geben. Er stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass eine Änderung der Satzung vorgenommen wird.

 

Frau Alsdorf führt dazu aus, dass die Werkleitung die Möglichkeit, eine diesbezügliche Regelung in die Satzung aufzunehmen, geprüft hat. Sie sei jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass eine ermessensbindende Richtlinie ausreichend sei. Mit der erstmaligen Anwendung einer solchen Richtlinie erhält diese Außenwirkung. Aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Art. 3 Grundgesetz) hat der Bürger ein Recht darauf, dass die Richtlinie immer wieder zur Anwendung gelangt. Der Schutz des Bürgers ist also auch hier hoch.

 

Stadtverordneter Paas (WNK) fragt anhand eines konkreten Falles, in dem Kunststoffrohre für die Herstellung eines gemeinsamen Anschlusses benutzt worden sind, nach, ob diese nunmehr durch Steinzeugrohre auszutauschen sind.

 

Herr Tesche führt dazu aus, dass die Mindeststandards nur für die Zukunft, nicht aber für bereits vorhandene Anschlussleitungen Anwendung finden werden.

 

Sachkundiger Bürger Mandlera (F.D.P.) erläutert den Sinn und Zweck der Richtlinie und befürwortet die Einführung der Mindeststandards. Er fragt jedoch an, warum nur Steinzeugrohre als Mindeststandard verlangt werden. Herr Tesche sagt zu, die Formulierung “Steinzeug oder gleichwertig” in die Richtlinie aufzunehmen.

 

Die Werkleitung schlägt vor, dass die Abwassersatzung (TOP 7) in der vorgelegten Form beschlossen bleibt.

 

Der Antrag des Werksausschusses, die Mindeststandards in der Satzung aufzunehmen, soll nochmals in der Werkleitung geprüft werden. In einer der nächsten Sitzungen wird die Werkleitung eine Sitzungsvorlage zu einer entsprechenden Satzungsänderung vorlegen.

 

Die Mindeststandards sind von der Werkleitung eingebracht worden, da sie sich selbst an eine bestimmte Verfahrensweise binden möchte. Insofern bittet sie, bis zur Verankerung der Regelung in der Satzung, die Richtlinie zu beschließen, um zwischenzeitlich eine eindeutige Regelung zu haben.

 

 

Der Werksausschuss nimmt den von der Werkleitung dargestellten Sachverhalt zum Übernahmerisiko bei privaten Sammelleitungen zur Kenntnis. Er beschließt, die vorgetragene Verfahrensweise als Richtlinie, an die der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen bei Entscheidungen über das Zulassen eines gemeinsamen Hausanschlusses gebunden ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:     einstimmig   

                         

 

Der Werksausschuss nimmt den von der Werkleitung dargestellten Sachverhalt zum Übernahmerisiko bei privaten Sammelleitungen zur Kenntnis

 

Abstimmungsergebnis: