Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die vorliegende Satzung zum 01.08.2011 zu beschließen, vorbehaltlich der Verabschiedung des vorliegenden Kabinettsentwurfs zur Ersten Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag.
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