Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
a) die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzungen über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern vom 11.12.1990 - Benutzungs- und Gebührensatzungen - in der jeweiligen Fassung der 15. Nachtragssatzung vom 25.09.2008
b) den Erlass der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern – Benutzungs- und Gebührensatzung – in der Fassung vom
Der Entwurf der unter b) genannten Satzung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
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