Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt einstimmig das Einvernehmen gem. § 12 Abs. 4 Rettungsgesetz NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes fest. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||