Auszug - Bebauungsplan Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße" A) Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung B) Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) C) Satzungsbeschluss im Herbst 2011  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dhünn
Ort: 42929 Wermelskirchen, Am Scheffenteich 7
RAT/2082/2011 Bebauungsplan Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße"
A) Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
B) Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung (§ 33 BauGB)
C) Satzungsbeschluss im Herbst 2011
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss

Beschlussvorschläge:

zu I / 4:

Bezogen auf die Stellungnahme der IHK Köln zur Entwurfsgestaltung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 6 Gegenstimmen (Bündnis/90 Die Grünen) und 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

zu I / 6.1:

Bezogen auf die Anregung von Straßen.NRW zur Durchführung der Verkehrsverbesserungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahme beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 15 Gegenstimmen (9 SPD, 6 Bündnis/90 Die Grünen) und 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider), diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung –  nicht zu berücksichtigen.

 

I / 6.2:

Bezogen auf die Anregung von Straßen.NRW zur Umwidmung der Feuerwehrumfahrung in eine Stadtstraße beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

I / 7.1.2:

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK, das geplante Einkaufszentrum ausschließlich über den Brückenweg zu beliefern, beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

I / 7.1.3:

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Gestaltung des Verkehrsraumes im Bereich der Einmündung Telegrafenstraße/ Brückenweg beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

I / 7.1.4:

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur baulichen Ausgestaltung der Hauptfahrrichtung über den Brückenweg, beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 15 Gegenstimmen (9 SPD, 6 Bündnis/90 Die Grünen) und 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

I / 7.1.5:

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Überarbeitung der Fußgängerführung (Knoten Telegrafenstraße/ Brückenweg), beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 4 Enthaltungen (3 Bündnis/90 Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

I / 7.1.6:

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu den Umbaumaßnahmen im Bereich des Brückenweges beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

I / 7.1.8:

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Beschilderung der Umfahrung Feuerwehr/ B 51 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen (Bündnis/90 Die Grünen) und 3 Enthaltung (2 Bündnis/90 Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

I /8:

Bezogen auf die Bedenken der Stadt Burscheid, dass die Planung zu absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen in den Zentren Burscheid und Hilgen führen könne, beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 1 Gegenstimme (Bündnis/90 Die Grünen) und 3 Enthaltung (2 Bündnis/90 Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung –  nicht zu berücksichtigen. An dem Ziel des Bebauungsplanes – der Entwicklung und planungsrechtlichen Sicherung eines Einkaufszentrums zur Ertüchtigung der Innenstadt - wird festgehalten.

 

II /1.1.3.2:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Reduzierung der Gebäudehöhen zwischen den Ecktürmen beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.1.3.3:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Reduzierung der Breite der Anlieferzone auf 1 LKW beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.1.3.4:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Planung unterschiedlicher Ein- und Ausfahrten zum Parkhaus beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.1.3.5:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Anbindung des gesamten Erschließungsverkehrs des Einkaufzentrums an die B 51 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.1.3.6:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem geplanten Radweg beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.1.3.7:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Darstellung der Nachhaltigkeit des Vorhabens beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.1.3.8:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur öffentlichen Vorstellung des städtebaulichen Vertrages beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung –  nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.1.3.10:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur städtebaulichen Qualitätssicherung beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

II /1.1.3.12:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Prüfung des Lärm- und Verkehrsgutachtens beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.2.1:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 2 zur möglichen Entwertung des Grundstückes der EinwenderIn beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.2.2:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 2 zu den Sortimentsregelungen im Bebauungsplan beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 7 Gegenstimmen (5 SPD, 2 Bündnis/90 Die Grünen) und 5 Enthaltung (4 Bündnis/90 Die Grünen, Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen. .

 

II /1.2.3:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 2 zum Fehlen einer eigenständigen Abwägung in der Begründung beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.3:

Bezogen auf die Hinweise und Anregungen der EinwenderIn 3 zur Änderung der Bauflächen im Bereich der Anlieferzone (1) sowie der befürchteten Überlastung des Brückenweges durch den Anlieferverkehr (2) beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.4.1:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 4 zu der Führung des Anlieferverkehres beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.4.2:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 4 zu der Anzahl der Lieferfahrten und Lieferzeiten sowie zu den Rangiertätigkeiten im Bereich des geplanten Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.4.3:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 4 zur nachträglichen Untersuchung zum Radverkehr beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.4.4:

Bezogen auf die Anregung und Bedenken der EinwenderIn 4 zu einer alternativen Erschließung des Einkaufszentrums über die Dellmannstraße beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.5.3:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 5 zu den geplanten Anlieferzeiten sowie zu der Anregung einer Anlieferzone in der Telegrafenstraße beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.5.4:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 5 zu den Angaben zu den Rangiervorgängen im Anlieferbereich Brückenweg beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung –  nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.5.5:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 5 zur Untersuchung der Touristenströme zum „Bügeleisen“ beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.6.1:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderInnen 6 zur Festsetzung der Baugebietsarten „Kerngebiet“ und „Mischgebiet“ beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.6.2:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderInnen 6 zur negativen Innenstadtentwicklung beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.6.3:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderInnen 6 zu den Aussagen des Lärmgutachtens und zur Objektivität der Fachgutachten (Lärm und Boden) beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.6.4:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderInnen 6 zur Festsetzung eines Leitungsrechtes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.7.1:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 7 zur Wertminderung des Grundstückes beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.7.2:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 7 zu möglichem Verkehrsrückstau durch LKW-Rangierverkehr auf dem Brückenweg beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.7.3:

Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 7 zu Geruchsbeeinträchtigungen beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.7.4:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 7 zur Überprüfung der Verkehrssituation Feuerwehrumfahrung beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 15 Gegenstimmen (9 SPD, 6 Bündnis/90 Die Grünen) und 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.8.1:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 8 zur Einmessung des vermuteten Bodendenkmals und Eintragung in die Bodendenkmalliste beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, 1 Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen. Der Hinweis in den textlichen Festsetzungen zu den Bestimmungen zum Denkmalschutzgesetz wird ergänzt.

 

II /1.8.2:

Bezogen auf die Anregungen der EinwenderIn 8 zur Erstellung eines Brandschutzgutachtens und der zusätzlichen Beteiligung der Feuerwehr beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, 1 Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.8.3.1:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 8 zur Festsetzung des Zweirichtungsverkehrs für Radfahrer in der Telegrafenstraße beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, 1 Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.8.3.2:

Bezogen auf die Anregungen der EinwenderIn 8 zur Erarbeitung eines unabhängigen Verkehrsgutachtens, Entflechtung des Kunden- und Lieferverkehrs, Rücknahme der Anlieferungsrampe und Einbeziehung der Parkfläche Polizeiwache in den Bebauungsplan beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, 1 Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.8.4:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 8 zur Erarbeitung eines stadtökologischen Gutachtens beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, 1 Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 9 zur Prüfung weiterer Querungsmaßnahmen an Straßen für Fußgänger beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, 1 Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

II /1.9.2:

Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 9 zur Öffnung der Telegrafenstraße für Radfahrer in beide Richtungen beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 7 Enthaltungen (6 Bündnis/90 Die Grünen, 1 Herr Rainer Schneider), diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag zu B)

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 16 Gegenstimmen (9 SPD, 6 Bündnis/90 Die Grünen, 1 Herr Rainer Schneider) die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des § 33 BauGB den Antrag auf Baugenehmigung für das vorgenannte Bauvorhaben zu prüfen und nach Vorliegen aller formell erforderlichen Unterlagen zu erteilen.