Auszug - Pestalozzischule - Beschluss einer Kostenobergrenze zur Anrechnung der Beteiligung der Partnerkommunen  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dhünn
Ort: 42929 Wermelskirchen, Am Scheffenteich 7
RAT/2144/2011 Pestalozzischule - Beschluss einer Kostenobergrenze zur Anrechnung der Beteiligung der Partnerkommunen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Dezernat III
Bearbeiter/-in: Voß, Andreas  Dezernat II
   Hochbauamt
 
Beschluss

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich, i

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich mit 5 Gegenstimmen (CDU), i. S. d. Baukostenbeteiligung „Pestalozzischule“, die Kostenobergrenze zur Anrechnung der Beteiligung für die Partnerkommunen unabhängig von dem tatsächlichen Gesamtausgabebedarf auf 9.600.000,- € (ohne Anteile für die bereits gesondert gegenfinanzierte Offene Ganztagsgrundschule) festzuschreiben. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, juristische Schritte zu ergreifen, um die internen sowie externen Verursacher des der Stadt entstandenen Schadens zur Rechenschaft zu ziehen und von diesen Schadenersatz zu erhalten. Die Verwaltung erstellt einen detaillierten Bericht und legt ihn im Haupt- und Finanzausschuss der Politik vor.