Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich mit 5 Gegenstimmen (CDU), i. S. d. Baukostenbeteiligung „Pestalozzischule“, die Kostenobergrenze zur Anrechnung der Beteiligung für die Partnerkommunen unabhängig von dem tatsächlichen Gesamtausgabebedarf auf 9.600.000,- € (ohne Anteile für die bereits gesondert gegenfinanzierte Offene Ganztagsgrundschule) festzuschreiben. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, juristische Schritte zu ergreifen, um die internen sowie externen Verursacher des der Stadt entstandenen Schadens zur Rechenschaft zu ziehen und von diesen Schadenersatz zu erhalten. Die Verwaltung erstellt einen detaillierten Bericht und legt ihn im Haupt- und Finanzausschuss der Politik vor. |
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