Auszug - 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" - Vorstellung der Planinhalte - erneuter Aufstellungsbeschluss - Offenlagebeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2170/2011 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße"
- Vorstellung der Planinhalte
- erneuter Aufstellungsbeschluss
- Offenlagebeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die erneute Aufstellung d

Frau Menger-Schindler erklärt dem Ausschuss anhand des alten und des neuen Bebauungsplanes die Änderungen.

 

Auf Nachfrage von MdR Horst Krüger (Bürgerforum)  informiert die Verwaltung den Ausschuss, dass bisher 16 % aller Grundstücke vermarktet wurden.

 

MdR Bernhard Schulte (SPD) stellt die Frage, seit wann vermarktet wurde. Der erste Kaufvertrag ist im Dezember 2005 abgeschlossen worden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die erneute Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.

Das Plangebiet der 3. vereinfachten Änderung erfasst den Bereich, der als Wohnbaugebiet östlich der L 157 Hilfringhauser Straße durch einen Bauträger begonnen wurde. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt den Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und der gestalterischen Festsetzungen gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB öffentlich auszulegen.