Auszug - Widmung der Erschließungsanlage "Ketzberg" - Erweiterung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2176/2011 Widmung der Erschließungsanlage "Ketzberg" - Erweiterung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Heinz, Karina
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Christoph, Karina
 
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 Straße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt  einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die

Widmung des nachstehend aufgeführten Flurstückes der Straße „Ketzberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 17, Flurstück 172 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentliche bekannt zu machen.