Auszug - Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0306/2003 Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20/910-92/5
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtoberamtsrätin Betke erklärt die überarbeitete Beschlussvorlage mit den aktuellen Gebührensätzen und beantwortet die Fragen der Stadtverordneten

Stadtoberamtsrätin Betke erklärt die überarbeitete Tischvorlage mit den aktuellen Gebührensätzen und beantwortet die Fragen der Stadtverordneten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die Kenntnisnahme  der Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Rettungsdienst” für das Jahr 2004.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2004 wie folgt:

 

Krankentransportwagen (KTW je Einsatz)                               136,00 €  (bisher 131,00 €)

Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                             338,00 €  (bisher 350,00 €)

Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                268,00 €  (bisher 277,00 €)

Notarzt (je Einsatz)                                                                     78,00 €  (bisher 51,00 €)

KTW Kilometergebühr außerhalb des Stadtgebietes (je km)      1,50 €  (bisher 1,10 €)

KTW Wartezeiten (je 30 Min.)                                                      entfällt  (bisher 17,00 €),

 

b)      die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.