Stadtoberamtsrätin Betke erklärt die
überarbeitete Tischvorlage mit den aktuellen Gebührensätzen und beantwortet die
Fragen der Stadtverordneten. Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die Kenntnisnahme der Ausführungen der Verwaltung zum
Gebührenhaushalt “Rettungsdienst” für das Jahr 2004. Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig a)
die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem
01.01.2004 wie folgt: Krankentransportwagen (KTW je Einsatz) 136,00 € (bisher 131,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 338,00 € (bisher 350,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 268,00 € (bisher 277,00 €) Notarzt (je Einsatz) 78,00
€ (bisher 51,00 €) KTW Kilometergebühr außerhalb des Stadtgebietes (je km) 1,50 € (bisher 1,10 €) KTW Wartezeiten (je 30 Min.) entfällt (bisher 17,00 €), b)
die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den
Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten
Fassung. Ein Exemplar
der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen. |
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