Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Rettungsdienst” für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Der Rat der
Stadt beschließt a)
die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem
01.01.2004 wie folgt: Krankentransportwagen (KTW je Einsatz) 136,00 € (bisher 131,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 338,00 € (bisher 350,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 268,00 € (bisher 277,00 €) Notarzt (je Einsatz) 78,00
€ (bisher 51,00 €) KTW Kilometergebühr außerhalb des Stadtgebietes (je km) 1,50 € (bisher 1,10 €) KTW Wartezeiten (je 30 Min.) entfällt (bisher 17,00 €), b)
die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den
Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten
Fassung. Ein Exemplar
der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser
Sitzungsvorlage eine gegenüber der Drucksachen Nr. RAT/0235/2003 geänderte
Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 zu der Kostenrechnenden Einrichtung UA
160 "Rettungsdienst" vor. Hinsichtlich der detaillierten
Ausführungen wird auf die ursprüngliche Sitzungsvorlage verwiesen. Die neue Gebührenkalkulation wurde erforderlich, da das
Ergebnis des zweiten Erörterungsgespräches mit den Krankenkassenverbänden am
12.11.2003 zu Veränderungen bei folgenden Kostenpositionen gegenüber der
ursprünglichen Gebührenkalkulation führt: ·
Die
Personalkosten für das “fahrende” Personal werden ab dem Jahr 2004
auf durchschnittlich 48.900 € pauschaliert. Die in der
Gebührenkalkulation zu berücksichtigenden Personalkosten reduzieren sich
hierdurch um 17.000 €. ·
Die
Verwaltungskostenerstattung soll mit 12,5 % der Bruttopersonalkosten berechnet
werden. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich
gegenüber der ursprünglichen Kalkulation um 2.900 €. ·
Das
Entgelt für den Notarzt wurde mit der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH einvernehmlich
auf 78,10 € pro Einsatz festgelegt. Die Kosten erhöhen sich um 2.300
€. Aus den Änderungen, die zwischen den Vertretern der Krankenkassen und der Stadt einvernehmlich vereinbart wurden, ergeben sich ab dem 01.01.2004 folgende Änderungen bei den Gebührensätzen für den Rettungsdienst.
Der dargestellten Verringerung auf der Ausgabenseite stehen entsprechend der neuen Gebührenkalkulation rd. 17.000 € geringere Gebühreneinnahmen gegenüber. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2004 (Anlage 1) ·
Entwurf
der 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt
Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 2)
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