Vorlage - RAT/0306/2003  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2004 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20/910-92/5
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.11.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kalkulation Rettungsdienst (neu) PDF-Dokument
Satzung Rettungsdienst (neu) PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Rettungsdienst” für das Jahr 2004 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2004 wie folgt:

 

Krankentransportwagen (KTW je Einsatz)                               136,00 €  (bisher 131,00 €)

Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                             338,00 €  (bisher 350,00 €)

Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                268,00 €  (bisher 277,00 €)

Notarzt (je Einsatz)                                                                     78,00 €  (bisher 51,00 €)

KTW Kilometergebühr außerhalb des Stadtgebietes (je km)      1,50 €  (bisher 1,10 €)

KTW Wartezeiten (je 30 Min.)                                                      entfällt  (bisher 17,00 €),

 

b)      die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage eine gegenüber der Drucksachen Nr. RAT/0235/2003 geänderte Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 zu der Kostenrechnenden Einrichtung UA 160 "Rettungs­dienst" vor. Hinsichtlich der detaillierten Ausführungen wird auf die ursprüngliche Sitzungsvorlage verwiesen.

 

Die neue Gebührenkalkulation wurde erforderlich, da das Ergebnis des zweiten Erörterungsgespräches mit den Krankenkassenverbänden am 12.11.2003 zu Veränderungen bei folgenden Kostenpositionen gegenüber der ursprünglichen Gebührenkalkulation führt:

 

·         Die Personalkosten für das “fahrende” Personal werden ab dem Jahr 2004 auf durchschnittlich 48.900 € pauschaliert. Die in der Gebührenkalkulation zu berück­sichtigenden Personalkosten reduzieren sich hierdurch um 17.000 €. 

 

·         Die Verwaltungskostenerstattung soll mit 12,5 % der Bruttopersonalkosten berechnet werden. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich gegenüber der ursprünglichen Kalkulation um 2.900 €.

 

·         Das Entgelt für den Notarzt wurde mit der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH einvernehmlich auf 78,10 € pro Einsatz festgelegt. Die Kosten erhöhen sich um 2.300 €.

 

Aus den Änderungen, die zwischen den Vertretern der Krankenkassen und der Stadt einvernehmlich vereinbart wurden, ergeben sich ab dem 01.01.2004 folgende Änderungen bei den Gebührensätzen für den Rettungsdienst.

 

Einsatzart

Gebühren ab 01.06.2002

Gebühren ab 01.01.2004

Änderung

KTW

Kilometer-Gebühr (außerhalb Stadtgebiet)

Wartegebühr

131,00 €

1,10 €/km

17,00 €

136,00 €

1,50 €/km

entfällt

5,00 €

0,40 €/km

entfällt

4 %

36 %

RTW

350,00 €

338,00 €

- 12,00 €

- 3 %

NEF

277,00 €

268,00 €

- 9,00 €

- 3 %

Arzt

51,00 €

78,00 €

27,00 €

53 %

 

Der dargestellten Verringerung auf der Ausgabenseite stehen entsprechend der neuen Gebührenkalkulation rd. 17.000 € geringere Gebühreneinnahmen gegenüber.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2004 (Anlage 1)

·         Entwurf der 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 2)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Rettungsdienst (neu) (64 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
Anlage 2 2 Satzung Rettungsdienst (neu) (23 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift