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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die erneute Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens. Das Plangebiet der 3. vereinfachten Änderung erfasst den Bereich, der als Wohnbaugebiet östlich der L 157 Hilfringhauser Straße durch einen Bauträger begonnen wurde. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und der gestalterischen Festsetzungen gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB öffentlich auszulegen. |
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