Auszug - Widmung der Erschließungsanlage "Ketzberg" - Erweiterung  

 
 
16. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2176/2011 Widmung der Erschließungsanlage "Ketzberg" - Erweiterung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Heinz, Karina
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Christoph, Karina
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die

Widmung des nachstehend aufgeführten Flurstückes der Straße „Ketzberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 17, Flurstück 172 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentliche bekannt zu machen.