Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2010  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2224/2011 Feststellung des Jahresabschlusses des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2010
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Ponsar
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Kattwinkelsche Fabrik
Bearbeiter/-in: Sieger, Wolfgang  Amt für Jugend, Bildung und Sport
   Kämmerei
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

 

1.              Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2010 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.057.254,26 ab.

 

2.              Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresfehlbetrag von  501.031,30 € in Höhe von  470.867,87€ aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Restbetrag in Höhe von € 30.163,43 wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.              Der Rat der Stadt beschließt, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2009 in Höhe von € 31.751,63 durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

 

4.              Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik  erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, vom 24. Oktober 2011 vorbehaltlose Entlastung.

 

5.              Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.   

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.