Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt mit 12 Stimmen (CDU: 4; SPD: 2; FDP: 2; WNK/UWG: 2; Grüne: 2) bei 3 Gegenstimmen (BüFo) und ohne Enthaltungen dem Rat der Stadt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei und der Entgeltordnung für das Quellenbad ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen.
(die Änderungen sind fett gedruckt)
a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren- amtskarte 2,00 €
4. Ermäßigungsberechtigte Personen
Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte 6,00 €
b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
1.1.1 für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00 €
1.1.3 Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €