Auszug - a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2226/2011 a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt mit 12 Stimmen (CDU: 4; SPD: 2; FDP: 2; WNK/UWG: 2; Grüne: 2) bei 3  Gegenstimmen (BüFo) und ohne Enthaltungen dem Rat der Stadt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei und der Entgeltordnung für das Quellenbad ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen.

 

(die Änderungen sind fett gedruckt)

 

a)      Benutzungsordnung für die Stadtbücherei             

Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:             

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren-              amtskarte 2,00 €             

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen             

              Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte               6,00                            
 

b)      Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen              

1.1.1              für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00              

1.1.3              Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €