Zunächst wird über die freizuhaltende Fläche gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit 12 Stimmen (4 CDU, 3 Bürgerforum, 2 WNK UWG, 2 FDP, 1 Bündnis 90/ Die Grünen) gegen 3 Stimmen (2 SPD, 1 Bündnis 90/ Die Grünen) dem Rat der Stadt die Sondernutzungssatzung dergestalt zu beschließen, dass eine durchgehende Fläche von mindestens 1,20 m Breite freizuhalten ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die vorgeschlagenen Ergänzungen der Sondernutzungssatzung zu beschließen. Die Änderung der Sondernutzungssatzung tritt mit dem Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. |
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