Auszug - a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2226/2011 a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Stimmen (4 CDU, 2 SPD, 2 WNK UWG, 2 ndnis 90/ Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 rgerforum, 2 FDP) die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen (die Änderungen sind fettgedruckt):

a)      Benutzungsordnung für die Stadtbücherei             

Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:             

3.               Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren-              amtskarte 2,00 €             

4.               Ermäßigungsberechtigte Personen             

              Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte               6,00                            
 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Stimmen (4 CDU, 2 SPD, 2 WNK UWG, 2 ndnis 90/ Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 rgerforum, 2 FDP) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen (die Änderungen sind fettgedruckt):

b)      Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen              

1.1.1              r Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00              

1.1.3              Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €