Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2012 einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2012 wie folgt:
Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 12,35 € (bisher 13,61 €) Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien) 54,64 € (bisher 45,96 €) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00 € (unverändert)
b) die 13. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 13. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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