Auszug - Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2251/2011 Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2012 zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt:

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            154,00 €              (bisher 126,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            316,00 €              (bisher 248,00 €)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        223,00 €              (bisher 182,00 €)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.